Erstaunliches kommt zutage, wenn man den Artikel der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 16. Februar 2024 zur „Diskussion über Rechtsextremismus und AFD im Wittenberger Stadtrat” im Kontext mit einigen Zitaten des Wittenberger Ehrenbürgers Richard Wiener liest. Vielleicht sollte sich einfach auch ein Herr Wiener mit unserem Grundsatzprogramm befassen, anstatt sich vor den Karren des Block- und Gesinnungsjournalismus spannen zu lassen? 

Gerade der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Horst Dübner (heute als Rechtsnachfolger der SED in der Partei DieLinke tätig) wird mit Aussagen zu den Montagsdemonstrationen und dem seit Jahren dort verwendeten Galgen zitiert. Das mag selbst uns, Herrn Dübner und einigen anderen in Politik, Verwaltung und den “Natürlichen Personen” auf der Seite der Evangelischen Akademie nicht gefallen – die übrigens allesamt so “natürlich” sind, dass man vom Glauben abfallen möchte, wenn man die Crème de la Crème der kommunalen politischen Vertreter als solche Personen ansehen will. 

Fakt ist: Auch ein Galgen scheint (derzeit noch) durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gedeckt zu sein. Bei Satz zwei und drei des genannten Absatzes sieht es hingegen schon anders aus, was durch die zukünftigen Einschränkungen des Digital Services Act (DSA) für eine Behinderung von alternativen Medien sorgen kann. Dr. Manfred Kölsch vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) hat es im Artikel vom 16. Januar 2024 gut zusammengefasst. 

Vielleicht sollten nicht nur Thomas Merten von der SPD-Fraktion oder Dr. Reinhild Hugenroth (Bündnis90/DieGrünen) als auch Bürgermeister und Oberbürgermeister im Grundgesetz oder in der Verordnung (EU) Nr. 2022/2065 zum DSA nachlesen? Denn wenn der Galgen gegen ein Gesetz verstoßen hätte, wäre dieser nicht mehr seit Jahren in Wittenberg (und nicht nur dort) in der Öffentlichkeit zu finden.

Ja, Meinungsfreiheit muss man aushalten können! Mathias Tietke sei dazu mit seinem Kommentar unter dem MZ-Artikel zitiert: „Wo die geistige Heimat des OB ist, hat er 2018 deutlich demonstriert: Nordkorea. Deren Botschafter durfte sich ins Goldene Buch der Stadt eintragen. Das hat der Oh-weh-OB noch Jahre später verteidigt. Ansonsten übernimmt der aktuelle OB auffallend oft die Wortwahl des ehemaligen 1. Sekretärs der SED-Kreisleitung Horst Dübner, der 1989 die Kampfgruppen der Arbeiterklasse mobilisierte, damit sie auch gegen die eigene Bevölkerung einsatzbereit sind. – Der Rest sind zumeist Worthülsen, oft ähnlich klingend wie das Vokabular der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands.

Zum intellektuellen Tiefflug von Frau Dr. Hugenroth, das “Recherchenetzwerk” Correctiv zur Preisverleihung “Das unerschrockene Wort” nach Wittenberg einzuladen, empfehlen wir ein Blick in die Märchenbücher. Alternativ passend ein Zitat aus dem Netz: „Kopf einschalten hilft auch nicht jedem. Das ist wie bei einer Lampe. Die kann man einschalten so oft man will, aber wenn keine Birne drin ist, leuchtet sie nicht.

Weiter geht es mit dem Framing der MZ, wenn der OB zur Verletzung des Neutralitätsgebots zitiert wird. Wie wir berichteten, hat die AfD-Stadtratsfraktion Wittenberg Beschwerde gegen die aktive Bewerbung der „Demo gegen Rechts” bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Wenn nun an den 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gedacht und die Beschwerde als „lächerlich” abgetan wurde, sollten nicht nur der OB, sondern auch Julius Jasper Topp von der MZ bei der Wahrheit bleiben!

Es ging der AfD-Stadtratsfraktion Wittenberg eben nicht darum, das Gedenken an diesen Tag ad absurdum zu stellen, sondern auf die vorher stattfindende „Demo gegen Rechts” durch politische Einflussnahme seitens der Stadtverwaltung Wittenberg hinzuweisen. Das sich die Kommunalaufsicht (Landkreis Wittenberg) nicht in der Verantwortung sieht, die Beschwerde weiter zu verfolgen, spricht Bände. Aber auch dagegen werden wir mit den demokratisch zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen.

Zur Nichtzuständigkeit der Wittenberger Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht ist noch festzustellen, dass das beigelegte Exemplar des Grundgesetzes und der zitierten „Artikel 1 bis 3, 5 und 20 …” mit der Aufforderung, diese „zur individuellen Erkenntnisgewinnung” zu nutzen, gern an dieser Stelle zurückgegeben wird. Anscheinend haben der Pressesprecher als auch der Landrat einige Passagen nicht oder nicht vollständig gelesen?

Oder wie erklären diese beide Herren z.B. Artikel 1, Absatz 2 des Grundgesetzes mit Waffenlieferungen an einen der korruptesten Staaten wie die Ukraine oder zu den unveräußerlichen Menschenrechten im Kontext der Augsburger Demo gegen Rechts mit dem Banner: „AfDler töten”? Lässt sich fortsetzen in Artikel 2 und 3, hier insbesondere Absatz 1 und 3 sowie in Artikel 5 (zu dem bereits Ausführungen erfolgten). Ebenso dürfte Artikel 20 genannt sein, nur hat die CDU ein Problem damit, denn es finden keine Abstimmungen auf Bundesebene statt – nur Wahlen. Das wird sich jedoch in Zukunft mit der AfD ändern!

Zum Abschluss sei noch auf unseren Artikel zur Evangelischen Akademie eingegangen. Wenn der linksradikale Ideologe und Studienleiter Paul F. Martin schreibt, dass „die parlamentarische Demokratie, in der durch Wahlen Macht generiert wird, überwunden werden” muss und es seine „tiefste Überzeugung ist, dass das Grundübel nicht die Demokratie, sondern das Privateigentum ist“ und „die (realexistierende) Demokratie selbst das Problem” ist, dies aber überhaupt nicht im Stadtrat und der MZ zur Sprache kommt, haben die in vielen Sonntagsreden beschworene Demokratie einschließlich des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes tatsächlich Defizite. 

Deshalb gern wieder das Zitat von Mark Twain zur Presse: „Wenn du die Zeitung nicht liest, bist du uninformiert und wenn du sie liest bist du desinformiert.

* Zuletzt aktualisiert am: 17.06.2024, 21:36 Uhr