Wie auf unserer Fraktionsseite zu sehen ist, hat die AfD-Stadtratsfraktion Wittenberg mit heutigem Datum Beschwerde gegen die aktive Werbung für die Kundgebung gegen Rechts am 27.01.2024 bei der Kommunalaufsicht eingelegt. 

Die Verantwortlichen der Wittenberger Stadtverwaltung scheinen die politische Neutralität abgeschrieben zu haben, anders lassen sich derzeit die Werbemaßnahmen für diese Demo bei den öffentlichen Ausschüssen und im Amtsblatt nicht erklären.

Auch wenn die AfD nicht direkt benannt wird und die Lutherstadt Wittenberg auf den beiden Portalen www.wittenberg.de und über den Veranstaltungskalender der Lutherstadt Wittenberg Tourist-Information nichts darüber zu finden ist, wird dennoch für den Bürger (und Wähler) suggeriert, um was es hierbei eigentlich geht. Vergessen werden sollte dabei allerdings nicht der Beschluss vom 03.05.2013 (VGH Kassel, Aktenzeichen 8 A 772/13)!

Norbert Bolz (Professor und Doktor für Medienwissenschaften am Institut für Sprache und Kommunikation der TU Berlin) hatte es bereits am 11. November 2018 auf den Punkt gebracht: “Nazi”, “Rassist” und “Rechtspopulist” sind drei flottierende Signifikanten, die nichts mehr bedeuten und nur noch dem Ausdruck einer hasserfüllten Selbstgerechtigkeit dienen.

Wenn dazu dann auch noch in der Pressemitteilung vom 15.01.2024 (allerdings zur “Einladung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus”) der unsinnige Gendenmüll fabriziert und der millionenfache “… Mord der Nationalsozialist*innen an jüdischen Mitmenschen … ” genannt wird, müssen sich nicht nur die Verantwortlichen fragen, ob sie noch ganz bei Trost sind.

Anders ausgedrückt mit einem Zitat aus dem Netz: “Kopf einschalten hilft auch nicht jedem. Das ist wie bei einer Lampe. Die kann man einschalten so oft man will, aber wenn keine Birne drin ist, leuchtet sie nicht.