Das „Schmährelief“ an der Stadtkirche zu Wittenberg – und (k)ein Ende in Sicht? Aus der Sichtweise nationaler Gerichte schon. Deshalb klagt Michael Dietrich Düllmann nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Aber der Reihe nach. Unser heutiger Stadtrat Helmut Poenicke hatte sich bereits im letzten Jahr sehr detailliert mit dem Vorgang beschäftigt (wir berichteten hier und hier). Auch unser Vorstandsmitglied Maik Bialek hatte in mehreren Kommentaren dieses Thema bearbeitet, siehe hier oder hier.
Jedoch bleibt dieses Thema nicht nur auf die beiden genannten Protagonisten der Kirchenkritik beschränkt. Einige Vorstandsmitglieder des AfD-Kreisverbandes Wittenberg waren bei fast allen Gerichtsprozessen mit dem bekannten Zeitstrahlbanner vor Ort – angefangen vom Wittenberger Amtsgericht zum Oberlandesgericht in Naumburg bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Über die Deutsche Presse Agentur (dpa) ist nun zu erfahren, dass der Kläger nicht beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe mit seinen obskuren Argumenten antreten kann, da die Richter seine Klage ohne nähere Begründung nicht angenommen haben. So weit, so gut – und auch legitim, denn das Bundesverfassungsgerichtsgesetz lässt diese Betrachtungsweise ausdrücklich zu.
Warum soll es ihm jedoch nicht auch so gehen, wie vielen anderen Klägern in den Coronazeiten? Andererseits dürfte dem BVerfG wohl bewusst gewesen sein, mit diesem Thema ein „heißes Eisen“ verhandeln zu müssen – was zur heutigen praktizierten Judenverfolgung in Berlin, Köln, Duisburg oder auch anderswo wohl einen ganz anderen Kontext ergeben würde. Besser ist es da, das Verfahren gar nicht anzunehmen und lieber einem Gericht außerhalb Deutschlands vorzulegen – eben dem EGMR in Straßburg.
Hatte doch der Kläger bereits in Naumburg wortgewaltig angekündigt, über den BGH bis zum BVerfG und dann weiter zum EGMR ziehen zu wollen. Wobei „wortgewaltig“ noch untertrieben ist, denn beim OLG verstieß er sich in laute und persönliche Beleidigungen der Kirchenvertreter – allen voran gegenüber dem damaligen Stadtkirchenpfarrer Dr. Johannes Block. Diese Möglichkeit wurde ihm jedoch beim BGH nicht gegeben, da durften nämlich nur die Anwälte die Argumente vortragen. Allerdings hatte er vor dem Gerichtsgebäude in Nähe unserer kleinen Spontandemo mit dem bekannten Banner seine Chance genutzt, öffentlichkeitswirksam über ein Team der ARD darauf aufmerksam zu machen.
Wir bleiben dran und werden wohl eine Reise nach Straßburg unternehmen müssen, sofern sich das Verfahren nicht auf natürliche Weise erledigen sollte. Andererseits muss insbesondere im woken und „bunten“ Deutschland jeder Kirchengemeinde klar sein, das das Wittenberger Relief bei Erfolg des Klägers nicht nur an der Stadtkirche abzunehmen wäre – politische Handlungen dürften sich landesweit anschließen.
Zum Abschluss darf der Wittenberger Oberbürgermeister Torsten Zugehör passend mit seinem (wenn auch verkürzt wiedergegeben Zitat) nicht fehlen, denn dieser hat sich mit Schriftsatz vom 15.10.2020 an den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg wegen der geplanten Umbenennung der Martin-Luther-Straße wie folgt geäußert: „Man befreit sich nicht von der Geschichte, indem man sie aus der Öffentlichkeit verdrängt!”
AfD Wittenberg – lesen, was Sache ist!