Wie in der mz-Presse hinlänglich berichtet wurde, fand am 07.05.2018 um 11.30 Uhr die Güteverhandlung zur Abnahme der Judensau am Amtsgericht Wittenberg statt. Der AfD Kreisverband Wittenberg war mit einigen Mitgliedern vor Ort und hat Flagge gezeigt!
Im Gegensatz zu den Kommunalpolitikern der Einheitsparteien konnten Stadtrat Dirk Hoffmann sowie MdL Matthias Lieschke mit Befürwortern zum Erhalt des Reliefs, aber auch mit den Gegnern ins Gespräch kommen. Die Judensau gehört schließlich zur Geschichte – und das seit 713 Jahren! Wie hatten wir bereits am 14. März 2018 auf der unserer Kreisseite geschrieben: “Dieses historische Relief ist ein unbezahltes Mahnmal und ein unersetzbares Zeugnis dieser Epoche, das zu erhalten nicht nur eine Option, sondern unsere Pflicht ist”.
Überregionale Bedeutung war dem gestrigen Termin gewiss, denn auch die Bildzeitung Sachsen-Anhalt/Halle war vor Ort, hat fleißig Bildmaterial produziert und mit beiden Parteien gesprochen.
Ebenfalls war die uns bekannte “Lückenpresse” in Gestalt des mdr – sogar mit Kamera – präsent. Jedoch hat man es nicht für nötig befunden, das oben zu sehende Banner im Bild festzuhalten oder sich überhaupt mit uns zu unterhalten. Das gehörte dann wohl nicht mehr zum Auftrag der „öffentlich rechtlichen und unabhängigen“ Massenmedien? Abgespeist wurden wir im mdr Artikel mit der Formulierung: „Vor dem Gerichtssaal gab es kleinere Proteste“. Dass es gerade die AfD war, die sich bereits seit dem letzten Jahr gegen die Abnahme dieses sogenannten Schmähreliefs aussprach, scheint wohl dem mdr nicht in die von oben verordnete politische Korrektheit zu passen? Die Kommentare unter dem mdr Artikel (siehe Link) sprechen für sich … Verwundert waren wir allerdings über die fehlende mz-Presse oder kannte man schon den Ausgang des Urteils und hat sich deshalb zurückgehalten?
Das Interesse war schließlich doch so weit gestiegen, dass kurzerhand der Saal 207 im 2. Obergeschoss genutzt werden musste. An die gut und gerne 30 Personen nahmen an der Verhandlung teil. Darunter auch die in unseren Artikeln schon oft kritisierte ev. Marienschwesternschaft aus Darmstadt in Eintracht mit dem Leipziger Theologen Thomas Piehler. Hier nochmals Bilder aus dem letzten Jahr, das die Intention dieser Besucher klarstellt.
Jörg Bielig von der ev. Stadtkirchengemeinde und Dr. Johannes Block (Beklagte) wurden hierbei von den RAe Hernwald & Eilermann sowie das Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Berlin, Michael Dülmann (Kläger) vom RAe Benecke vertreten.
Nach dem Verlesen der Klageschrift (unter anderem auf Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch) bzw. deren Zurückweisung wurde durch den Einzelrichter Thomas Tilch die Frage in den Raum geworfen, das man ja vorher ins Gespräch hätte gehen können. Dies wurde von den gegnerischen Parteien verneint, auch ein Vergleich wurde (da Vorbedingungen seitens des Klägeranwalts gestellt wurden) abgelehnt. Man bestand weiterhin auf den Punkt der “Formalbeleidigung” und hielt dadurch an der Leistungsklage fest.
Dass hier vom Klägeranwalt Ludwig Benecke Chemikalien ins Spiel gebracht wurden, die eine Abnahme des Reliefs auf rund 10.000 Euro rechtfertigen könnten, ist schon etwas verwunderlich – und war natürlich eine Steilvorlage. Mit der genannten Summe verwies der Richter das Verfahren aufgrund des Streitwertes von ca. 10.000 Euro in der nur knapp zehn minütigen Verhandlung an das Landgericht Dessau-Roßlau. Somit hat sich Wittenberg aus der Schusslinie genommen und den Ball (zumindest vorerst) an ein höheres Gericht abgegeben.
Die Frage ist natürlich, was mit der Bemerkung hinsichtlich der Chemikalien gemeint war. Soll das Relief nur abgenommen werden, um es in einer Vitrine zu präsentieren oder möchte man es vielleicht doch eher gleich ganz schleifen? Leider ist die Presse dieser Frage nicht wirklich nachgegangen, es wird allerdings an mehreren Stellen von, Zitat: „schleifen lassen“ geschrieben. Ob das der Denkmalschutz mitträgt?
Wir werden jedenfalls vom Landgericht Dessau-Roßlau über den Verfahrensausgang informieren. Allerdings sollten der Kläger und seine Befürworter mit geöffneten Augen und vor allem der aufgesetzten Kippa durch die Straßen von Berlin ziehen – und sich den importierten Antisemitismus arabischer und türkischstämmiger Menschen “erlaufen”. Es ist nämlich der erlernte und anerzogene Antisemitismus, der nicht nur mit den „Flüchtlingen“ nach Deutschland kam. Was in unseren Breiten geächtet wird, gehört in den Ländern, aus denen viele – illegal seit September 2015 – zu uns kamen, zum politisch-korrekten Ton. Darum rät der Zentralrat der Juden auch davon ab, die Kippa öffentlich im Alltag zu tragen. Aha!
Aber darauf hinzuweisen ist nun wiederum hierzulande politisch nicht korrekt. Denn antisemitische Übergriffe können nur einen rechtsradikalen Hintergrund haben, das wird amtlich verordnet und medial durch die einstmals „vierte Gewalt“ im Staate vollumfänglich bis in den letzten Winkel von Kleinkleckersheim mitgeteilt.
Wenn das Relief Michael Düllmann und seinen Befürwortern nicht gefällt, dann macht doch einfach einen Bogen um Wittenberg und lasst uns in Ruhe! Deutschland hat aktuell ganz andere Probleme, als sich mit der Bilderstürmerei von “Anno Knips” zu befassen!
AfD Kreisverband Wittenberg – MUT ZUR WAHRHEIT!
https://www.evangelisch.de/inhalte/149954/07-05-2018/entscheidung-wittenberger-judensau-instanz
Update vom 09.05.2018, 10.30 Uhr: Überraschenderweise war die mz-Presse doch vor Ort. Anscheinend haben wir Ilka Hillger übersehen. Kann aber auch daran liegen, das man mit uns nicht sprechen wollte? Immerhin, im Gegensatz zur zwangsfinanzierten “Lückenpresse”, wird der AfD Kreisverband im Artikel der mz mit zwei Absätzen erwähnt. Wie man auch immer die “ureigenen Interessen” definieren möchte – es war und ist schließlich die AfD, die sich für den Erhalt dieses Reliefs einsetzt. Von den Einheitsparteien im Stadtrat hört man da nicht viel bis nichts. Einen Dank an die mz für die Vollständigkeit.