Lange Zeit war Ruhe eingekehrt um das “Schmährelief” an der Stadtkirche zu Wittenberg. Der Kläger Michael Düllmann jedoch spielt sich erneut als Enfant terrible auf, um seine “persönliche Beleidigung” bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu tragen, was dort in Karlsruhe in einer mündlichen Verhandlung “ab dem 30. Mai” vorgetragen werden soll. [1]
Ob nun, wie man bei MDR Sachsen-Anhalt in der Textüberschrift meint, das letzte Wort zum Streit um dieses Relief im Jahre 2022 gesprochen wird, kann als fraglich angesehen werden, denn der Kläger hatte bereits beim Prozess im Oberlandesgericht Naumburg am 21. Januar 2020 verkündet, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu wollen. [2]
Wir vom AfD-Kreisverband Wittenberg waren übrigens nicht nur als Zuschauer in Naumburg vor Ort, sondern haben auch darüber hinaus für die geneigte Öffentlichkeit in mehrfachen Abhandlungen berichtet und nicht nur den Kirchenvertretern (die jetzt in Magdeburg und anderswo sitzen) ihr falsches Verständnis zur Geschichte vorgehalten. [3], [4]
Bereits im März 2018 sind wir auf das Problem des Antisemitismus eingegangen, der eher von einem anderen Kulturkreis ausgeht (übrigens nochmals Danke an dieser Stelle an Anne Grünschneder für den geschichtlichen Rückgriff auf Marco Polo, Dante & Co). Hier könnten sich der Kläger als auch seine “Mitgesellschafter” aus Leipzig und Darmstadt gern mit Kippa in Berlin, Duisburg oder Köln bewegen, wir werden dann schon sehen, woher der Antisemitismus kommt. [5]
Erstmalig hatten wir bereits zum Lutherjahr mit dem Hinweis auf eine Petition zum Erhalt des Reliefs der “Judensau” an der Wittenberger Stadtkirche berichtet und auch viel Zuspruch von den Bürgern und Gästen der Stadt erhalten. [6]
Es darf jedoch in der heutigen Zeit um Black Lives Matter und der forschen Cancel Culture im Land der Dichter, Denker und Erfinder bezweifelt werden, dass der BGH diese Klage abweisen oder für nicht zulässig erklärt (wie es ja gern bei anderen Klagen von Karlsruhe getan wurde). Wie der EGMR entscheiden würde, kann man am folgenden Beispiel zur Flüchtlingsproblematik anschauen – muss nicht so kommen, aber in diesen Zeiten der allumfassenden Partei- und Staatspropaganda nicht auszuschließen. [7], [8]
Lassen wir zum Abschluss den Wittenberger Oberbürgermeister Torsten Zugehör zu Worte kommen, denn dieser hat sich in seinem Schreiben vom 15.10.2020 an den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg wegen der geplanten Umbenennung der Martin-Luther-Straße wie folgt geäußert: “Mit der Tilgung eines Namens aus dem Stadtplan lässt sich vielleicht auf den ersten Blick eine vermeintliche Wiedergutmachung erzielen, doch liegt die eigentliche Herausforderung darin, die kontroversen Aussagen Luthers auch zukünftig in einem offenen Diskurs zu hinterfragen. Eine Kampagne wie die vorliegende ist zu verstehen aufgrund der besonderen Schuld, die die Deutschen an der Verfolgung und Ermordung der Juden tragen. Diese Schuld kann man, wenn überhaupt, aber nur persönlich abtragen. Dies geschieht jedenfalls nicht, indem man mit gefährlichen Teilwissen Geschichte diffamiert und durch Unkenntnis unzulässig Gegenwärtigkeitsbezüge konstruiert. Der Vorwurf der Ausbeutung von Frauen zeugt übrigens von besonders großem Halbwissen, denn Luthers Auffassung vom Priestertum aller Gläubigen hat den Frauen den Weg zu allen kirchlichen Ämtern geöffnet und schließt auch schon im 16. Jahrhundert die Bildungsteilhabe für Frauen mit ein.”
Der beste Satz ist allerdings der Folgende, den sich gern auch Michael Düllmann und alle anderen Abnehmfantasten hinter die Ohren schreiben können: “Man befreit sich nicht von der Geschichte, indem man sie aus der Öffentlichkeit verdrängt!” [9]
Maik Bialek, Vorstandsmitglied im KV Wittenberg
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https://www.youtube.com/watch?v=_iTXpkcnEsQ
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https://paz.de/artikel/dreister-sturm-auf-berliner-straszennamen-a6010.html
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