Zur Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises
Der Landrat erlässt ab Donnerstag, 0 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Wittenberg. Danach werden bis zum 20.01.2021, 24:00 Uhr folgende Anordnungen unter Androhung von Geldbußen, getroffen: „1.1 Für die stattfindenden Wochenmärkte im gesamten Landkreis Wittenberg wird innerhalb des jeweiligen Marktgeländes für Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Wird beim Verzehr…
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