Notizen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.01.2018

Wie wir bereits zur letzten Sitzung des Kreistages vom 20.11.2017 ausführten, scheint es auch im aktuellen Jugendhilfeausschuss keine Fragesteller zu den Tagesordnungspunkten gegeben zu haben. Informationen und Redebeiträge, die von den politischen Akteuren zum Besten gegeben wurden, sind durch die Politikmüdigkeit der Bürger leider nicht aufzufangen.

Durch den Kreisverband Wittenberg erfolgt deshalb im Interesse der Bürger eine kurze Zusammenfassung der relevanten Punkte.

Der Jahresbericht der Kinderfachschutzstelle und Ergebnisse der Netzwerkstelle „Frühe Hilfen“ wurde im TOP 8 vorgestellt. Die dazu aussagekräftigen Datensammlungen sind unter dem folgenden Link vom 25.01.2017 zu finden: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/sitzungskalender.html. Dazu muss man anmerken, dass die hohe Zahl von 431 Fällen für das vergangene Jahr nur auf gemeldete Verdachtsfälle zurückzuführen ist. Danach lag bei 33 % der Fälle gar keine Kindswohlgefährdung nach Prüfung der Kinderfachschutzstelle vor, was aber auch durch die Anzahl von anonymen Meldungen erklärt werden kann. Es kann konstatiert werden, dass sich die bestätigten Fälle im Vergleich mit dem Jahr 2016 leicht verringert haben, was positiv zu sehen ist.

Misshandlungen körperlicher und seelischer Art sowie sexueller Natur sind zwar im unteren Bereich mit insgesamt 8 % angegeben, jedoch ist auch hier jedes Prozent ein Punkt zu viel! Anstatt massenhaft Gelder für „Geflüchtete“ auszureichen, sollte die amtierende Bundesregierung lieber Gelder den Familien zur Verfügung stellen, die tatsächlich Hilfe zur Erziehung benötigen! Auch dafür steht die AfD, nachzulesen im Grundsatzprogramm ab Seite 80 sowie auf Seite 49 im Wahlprogramm zur Bundestagswahl.

Der TOP 10 über die Beratung der Beschlussvorlage zum Stellenplan 2018 beschäftigte den Ausschuss gut 45 Minuten. Der Kreistag hatte (wir berichteten) im November für insgesamt 16 Stellen kw-Vermerke bis 31.12.2018 mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte diese Stelle SB LEQ Verwendungsnachweisprüfung im Fachdienst Jugend und Schule, Abteilung Kindschaftsrecht und Finanzen begründet und die Folgen aufgezeichnet, sollte diese Stelle nicht besetzt werden können. Hier muss man wissen, dass diese Bezeichnung (kw = künftig wegfallend) nichts anderes bedeutet, als das es diese Stelle am 01.01.2019 nicht mehr geben wird und sich somit auch kaum Bewerber auf eine „befristete“ Stelle einfinden werden.

Die Verwaltung als auch die politischen Entscheidungsträger haben hart die Argumente ausgetauscht. Jedoch sah man sich am Ende vor allem bei der CDU und den Freien Wählern von der Verwaltung getäuscht und hat die Beschlussvorlage unter anderem wegen den sinkenden Einwohnerzahlen und der fehlenden Stellenevaluierung abgelehnt. Es sollte „Fachdienst übergreifend“ geprüft werden und nicht nur die einzelnen Fachdienste auf Ressourcen durchzuforsten, so die einhellige Meinung. Kritisch zu beleuchten ist auch die Ablehnung des Vertreters der AdB/AfD Fraktion zu der Beschlussvorlage. Auch dort wurde der Fehler gemacht, die sinkenden Einwohnerzahlen als Maßstab der Dinge anzusehen und es damit den Bürgern nicht vermittelbar sei, die Verwaltung zu vergrößern.

Schließlich werden noch Aufgaben wahrgenommen, die nicht zu den Pflichtaufgaben gehören (so die Aussage eines beratenden Mitglieds). Leider war die Verwaltung in diesem Punkt nicht schlagfertig genug, denn freiwillige Aufgaben werden kaum noch geleistet, da sich der weitaus größere Teil auf vom Bund und Land bezogene Pflichtaufgaben beläuft!

Auf eine Zurückstellung der Beschlussvorlage wollte man sich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit anscheinend auch nicht einlassen, sodass es zu einem Abstimmungsverhalten von jeweils 4 ja und 4 nein Stimmen kam. Somit wurde (nach der Geschäftsordnung des Kreistages bei Stimmengleichheit) diese Beschlussvorlage abgelehnt und der werte Bürgermeister aus dem südlichen Bereich des Landkreises konnte den Ausschuss dann endlich fluchtartig verlassen. Das ist bei einigen politischen Entscheidungsträgern leider nicht unüblich, der Bundestag lässt grüßen …

An sich ist diese Argumentation der politischen Akteure nichts Besonderes, aber im Zuge der illegalen Grenzöffnung im September 2015 ist diese Debatte der CDU mehr als scheinheilig! Hier die Verwaltung zu kritisieren und abzustrafen, weil diese einen Stellenaufwuchs durch Betreuung und Fürsorge von „Geflüchteten“ vornehmen musste und muss, obwohl man nichts aber auch rein gar nichts auf kommunaler Ebene in der CDU gegen die massive Gesetzwidrigkeit getan hat, ist schon mehr als frech. Von Gegenstimmen der CDU auf Landes- und Bundesebene war weder damals noch heute kaum etwas zu vernehmen. Nun steht zwar diese Stelle nicht in direktem Zusammenhang mit der illegalen Grenzöffnung, jedoch lässt die Entscheidung vom November im Kreistag darauf schließen. Das hat nur keiner kritisiert, außer uns.

Bei der Stelle SB LEQ sind Aufgaben per Gesetz wahrzunehmen, welches aber durch das Land mehr schlecht als recht im KiFöG ausgearbeitet wurde. Der Landkreis ist verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben öffentlicher Träger im Haushaltsjahr abzurechnen. Wird das nicht zeitnah getan, wird sich wieder eine große Fraktion (raten sie mal welche) aufregen und dem Landkreis mangelnde Transparenz vorwerfen. Wenn das Land oder der Bund schlechte Gesetze erlassen, sollte man das auch klar benennen und nicht allein der Verwaltung den schwarzen Peter in die Schuhe schieben!

Wenn man weiterhin Beschlussvorlagen aus diversen Gründen ablehnen möchte, die aber zu den Pflichtaufgaben per Gesetz gehören, impliziert das Zustände, die bereits in Berlin, Cottbus, Freiburg, Kandel, Mannheim oder an anderen Orten in den vielen „Einzelfällen“ aufgetreten sind. Ohne einen ausreichenden und dafür fachlich ausgebildeten Personalkörper wird die Integration nicht funktionieren, weder in einer größeren Stadt noch im Landkreis Wittenberg! Fachkräfte sind nicht nur hier, sondern auch in anderen Verwaltungen Mangelware und bei „befristeten“ Stellen dürfte es sich keiner lange überlegen sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Aber soweit über den Tellerrand wollte man wohl dann doch nicht schauen …

In TOP 12 wurden durch die Verwaltung die folgenden Zahlen genannt:

  • mit Stand 12/2017 wurden landesweit 13082 Flüchtlinge neu erfasst (meistens aus der Herkunftsländern Syrien und Eritrea),
  • bisher gab es keine Zuweisungen von der ersten bis zu vierten Kalenderwoche in 2018, in der folgenden Woche sind fünf Personen angemeldet,
  • Wohnungen werden weiterhin gekündigt und damit dem Bedarf angepasst,
  • das Land Sachsen-Anhalt hat 1500 UMA (unbegleitet minderjähriger Ausländer) aufzunehmen, zurzeit sind es nur 1081,
  • der Landkreis Wittenberg hat mit 75 UMA mehr aufgenommen, als die nötigen 62,
  • diese sind den Herkunftsländern Guinea, Somalia, Eritrea, Afghanistan und Syrien zuzuordnen und haben meistens zum Jahresbeginn Geburtstag!

Hinweis: Ein UMA kostet ca. 60.000 Euro pro Jahr, ein 18. jähriger nur 12.000 Euro pro Jahr. Deshalb fordert die AfD aufgrund der vielen „Einzelfälle“ eine Altersfeststellung.

JHA 250118 Vorlage

JHA 250118

Wirtschaftlichkeit 2016 KT

https://afdkompakt.de/2017/02/23/62-000-unbegleitete-minderjaehrige-auslaender

Mit Datum vom 23.02.2018 wurde das Protokoll veröffentlicht, worauf wir gern hinweisen möchten (JHA 25012018 Niederschrift_oeffentlich, vom 23022018).