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Anfragen des Kreistagsmitglieds Herrn Matthias Lieschke vom 10.08.2015

1. Asylbewerber (gem. Art. 16 a GG)
a. Wieviel wurden und werden durch die ZAST dem LK WB aus welchen Ländern zugewiesen, aufgeteilt von 2014 bis heute?
Ich bitte um monatliche Meldung der Zahl der neuen Zuweisungen.

b. Für wieviel wären dann eigentlich die anderen EU Länder (nach dem Dublin III Abkommen) zuständig?

c. Wie teilt sich die Anzahl der Menschen nach dem Alter, Familienstand, Geschlecht und Beruf auf?

d. Wie verhält sich die Aufteilung der Ethnischen Herkunft und Religionszugehörigkeit?

e. Wieviel haben die kostenfreien (ehrenamtlichen oder in der KVHS durchgeführten) Sprachkurse genutzt bzw. konnten schon in Berufen (wenn ja, in welchen?) arbeiten?

f. Da die Berufsausbildung in der ZAST ja nicht erfasst wird, wird das vielleicht im Kreis abgefragt, wenn nein, warum nicht?

g. Wo sind die Menschen im Kreis untergebracht, wieviel davon sind Massenunterkünfte, welche sind noch wo eingeplant und wie und wann erfolgt die Information gegenüber dem Bürger?

h. Wie hoch ist die Anerkennungsquote (in % und Anzahl) und wieviel sollen abgeschoben werden bzw. bei wie vielen wurde dies auch tatsächlich vollzogen?

f. Wieviel haben eine befristete Aufenthaltserlaubniss bekommen (wird erteilt, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist- § 25).

g. Wieviel haben eine Niederlassungserlaubniss bekommen (berechtigt nach Leben von drei Jahren in der BRD)?

h. Wie hoch sind die Kosten je Asylbewerber! Jeder Fachdienst hat sein Produktkonto, jeder Fachdienst muss einen Haushalt aufstellen und hat diesen einzuhalten, deshalb hier die Fragestellung: gibt es Abweichungen zwischen den geplanten Aufwendungen und den tatsächlichen Kosten? Bitte nennen Sie konkrete Zahlen.

2. Flüchtlinge (gem. § 3 Abs. 1 AsylVfG)
Gleiche Fragestellung wie zu 1.

3. Subsidärer Schutz (gem. § 4 Abs. 1 AsylVfG)
Gleiche Fragestellung wie zu 1.

4. Gibt es konkrete Pläne das ehemalige Katasteramt in Wittenberg zu einem Asylbewerberheim oder sonstige Verwendung durch Asylbewerber zu nutzen? Die gleiche Fragestellung betrifft die Turnhalle in Holzdorf oder Holzdorf Ost. – Beantwortung erübrigt sich
Beantwortung der Anfragen des Kreistagsmitglieds Herrn Matthias Lieschke vom 10.08.2015

Vorbemerkung

Durch die Ausländerbehörde werden in Anlehnung an die statistischen Meldungen nur Stichtagserhebungen durchgeführt. Rückwirkende Zusammenstellungen detaillierter Daten zu den unterschiedlichen Personengruppen sind nur mit einem immensen personellen und zeitlichen Aufwand möglich, der auf Grund der äußerst angespannten Arbeitssituation nicht leistbar ist.

Zur Verdeutlichung der Problematik werden daher für alle drei erfragten Personen-gruppen folgende Angaben zur Verfügung gestellt:

a) Neuzuweisungen von Asylbewerbern durch die ZASt Halberstadt

Januar 2014 15
Februar 2014 14
März 2014 16
April 2014 17
Mai 2014 26
Juni 2014 22
Juli 2014 32
August 2014 43
September 2014 33
Oktober 2014 43
November 2014 58
Dezember 2014 46
—————————————–
2014 gesamt 365

Januar 2015 20
Februar 2015 54
März 2015 47
April 2015 36
Mai 2015 72
Juni 2015 46
Juli 2015 67
August 2015 214
September 2015 270
Oktober 2015 285
—————————————————————————————–
2015 1.111

Somit hat sich die Zahl der Neuzuweisungen im laufenden Jahr gegenüber 2014 bislang mehr als verdreifacht und mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen, da im November 2015, einschließlich Transfer vom 17.11.2015, bereits 232 weitere Personen zugewiesen wurden.

Von den Neuzuweisungen aus den letzten Monaten haben jedoch ca. 600 Personen noch keinen wirksamen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen können (Terminstellung zur Anhörung bei aktuellen Asylanträgen – jetzt bei April/2016).
Hauptherkunftsländer der Zuweisungen

Syrien, Indien, Benin, Eritrea, Somalia, Albanien, Afghanistan, Guinea-Bissau, Niger, Mali, Kosovo, Iran, Burkina Faso, Serbien
b) Zuständigkeit anderer EU-Länder (Asylantragstellung oder dort gewährter Schutzstatus)

Im fraglichen Zeitraum wurden ca. 110 sogenannte DÜ-Fälle zugewiesen. Davon wurden bislang 31 in den zuständigen EU-Staat überstellt bzw. sind dorthin freiwillig zurückgekehrt. Bei 7 weiteren Personen stehen die Überstellungstermine bereits fest. 36 Personen haben sich der Überstellung durch Untertauchen entzogen.
Hauptzielstaaten der Überstellungen sind Italien, Belgien, Spanien, Ungarn, Polen und die
Schweiz.

c) Aufstellung nach Alter, Familienstand, Geschlecht und Beruf

Hier wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Ca. 80 % der Antragsteller sind zwischen 18 und 40 Jahre alt, jeweils ca. 10 % über 40 bzw. unter 18 Jahre alt.

Die Aufteilung nach dem Geschlecht liegt bei ca. 85 % männlich und 15 % weiblich. Zum Familienstand sind auf Grund der vielen noch nicht gestellten Asylanträge keine verläss-lichen Angaben möglich.
Angaben zum Beruf werden durch das BAMF grundsätzlich nicht erhoben, da diese nicht zum Grunddatenbestand gemäß Ausländerzentralregistergesetz gehören.

d) ethnische Herkunft und Religionszugehörigkeit

Angaben zur Volkszugehörigkeit werden teilweise durch das BAMF erhoben, sind jedoch keine Grunddaten und daher nur bei einem geringen Prozentsatz im Datenbestand der Ausländerbehörde enthalten.

Angaben zur Religion sind freiwillig und werden daher seit einigen Jahren in die Daten-bestände aufgenommen. Demnach liegt der Anteil muslimischer Glaubensrichtungen aus den meisten Herkunftsstaaten (Syrien, Afghanistan, Somalia, Albanien, Kosovo, Benin, Burkina Faso, Guinea-Bissau Mali, Niger, Kosovo) zwischen 95 und 100 %. Überwiegend christlich geprägt sind Eritrea, Serbien und der Iran mit einem Anteil zwischen 80 und 95 %.
Bei indischen Staatsangehörigen überwiegt der Hinduismus.

e) kostenfreie Sprachkurse und Berufstätigkeit

keine verlässlichen Aussagen möglich
f) Berufsausbildung

analog BAMF, siehe Punkt c)

h) Anerkennungsquote, Abschiebungen, freiwillige Ausreisen

Im fraglichen Zeitraum wurden 188 Personen als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt bzw. subsidiärer Schutz zugesprochen. Die Anerkennungsquote liegt bei Syrien und Eritrea bislang faktisch bei 100%, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass ein sehr großer Anteil der Asylsuchenden noch gar keinen förmlichen Asylantrag gestellt hat und damit auch keine Entscheidungen des BAMF ergangen sind.

Abschiebungen bzw. Überstellungen wurden in 107 Fällen durchgeführt, wobei es sich hier zum Teil auch um Altfälle aus den Vorjahren handelt. 207 Personen sind im fraglichen Zeitraum freiwillig ausgereist.
Abschiebungen können nur auf Grund einer vollziehbaren Abschiebungsandrohung nach der unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrags und bei Vorhandensein von Rückreise-dokumenten durchgeführt werden. Insoweit sind der Ausländerbehörde rechtliche und tatsächliche Grenzen bei der Aufenthaltsbeendigung gesetzt.

f) befristete Aufenthaltserlaubnis nach 18 Monaten geduldetem Aufenthalt

keine

Die reine Aufenthaltszeit hat keinen Anspruch auf Erteilung einer AE gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG zur Folge, sondern auch die anderen Voraussetzungen hinsichtlich des unverschuldeten Ausreisehindernisses müssen erfüllt sein.

g) Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren Aufenthalt in der BRD

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich vom Aufenthaltszweck und dem vorherigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis abhängig. In Bezug auf ehemalige Asylantragsteller kommt § 26 Abs. 3 AufenthG zur Anwendung. Seit dem 01.01.2014 wurde keine Niederlassungserlaubnis auf dieser Anspruchsgrundlage neu erteilt. Im Landkreis Wittenberg sind 2 Personen aufhältig, die bereits vor diesem Zeitpunkt diesen Aufenthaltstitel hatten.

17.11.2015
FD Ordnung und Straßenverkehr
Ausländerbehörde