Nicht nur deutschlandweit ist ein Rückgang bei den Teilnehmerzahlen zu verzeichnen, auch hier vor Ort. Am 20. März waren es gerade mal noch an die 75 Spaziergänger in Jessen.
Man kann es zwar dem Bürger nicht für übel nehmen, wenn sich der Frühling mit seinen Temperaturen angekündigt hatte, die ersten Eisdielen ihren Pforten öffneten und die Einschränkungen Stück für Stück aufgehoben wurden. Zwei Jahre Corona reichen aus, man möchte seine Freiheiten zurück. Doch das ist zu kurz gedacht. Wenn man sich die Befragungen der Regierungsmitglieder oder der Verantwortlichen von den Verbänden anschaut, gibt es doch große Unkenntnis über belegbare Zahlen – und das in einem Land, wo die Krankenkassen schon den Papiermangel heraufbeschwören.
Multipolar hatte bereits von der ersten Anhörung berichtet. Es kann damit festgestellt werden, dass die Verantwortlichen der Krankenkassenverbände und anderer Organisationen keine Zahlenkenntnis über die Überlastung des Systems oder bei der Untererfassung von Impfnebenwirkungen haben. Solche Unkenntnis über Zahlen muss man erst mal toppen. Den Impfärzten im Landkreis ist hingegen dringend geraten, sich mit dem „Verbot bedenklicher Arzneimittel“ auseinanderzusetzen. Diese sollten auch verinnerlichen, dass Sie möglicherweise mit § 5 des Arzneimittelgesetzes“ in den Bereich der Strafbarkeit kommen …“.
Jedoch ist es nicht nur mit der körperlichen Freiheit dahin, sollte ab September tatsächlich von der Regierung die Impfpflicht (egal in welcher Form) beschlossen werden. Es sei hier auf die Stellungnahme zur Impfpflicht vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte zu der öffentlichen Anhörung vom 21. März im Gesundheitsausschuss in Berlin hingewiesen (Link siehe unten):
„Die Stellungnahme zeigt auf, dass die in den oben genannten Gesetzentwürfen bzw. in dem Antrag geplante Impfpflicht – sei es eine allgemeine oder eine auf Vorrat oder beschränkt auf bestimmte Altersgruppen – mit dem Grundgesetz und bindendem Völkerrecht nicht vereinbar ist. Bei dem festzustellenden Verstoß gegen des Grundgesetz wird der Schwerpunkt der Darstellung auf eine bislang wenig beachtete Problematik gelegt, nämlich auf den Umstand, dass der Staat mit einer Impfpflicht vorsätzlich Menschen tötet – wenn auch im Verhältnis zur Gesamtzahl der Impfungen in geringer Zahl. Dies ist mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar (I.). Im völkerrechtlichen Bereich werden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgezeigt (II).“
„Nichts ist schwieriger und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!“ – Kurt Tucholsky