Zur Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises

Der Landrat erlässt ab Donnerstag, 0 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Wittenberg. Danach werden bis zum 20.01.2021, 24:00 Uhr folgende Anordnungen unter Androhung von Geldbußen, getroffen:

„1.1 Für die stattfindenden Wochenmärkte im gesamten Landkreis Wittenberg wird innerhalb des jeweiligen Marktgeländes für Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet. Wird beim Verzehr von Speisen und Getränken, beispielsweise im Rahmen der Imbissbetriebe, die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen, muss der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.“

„1.2 Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auch für Kunden und Besucher innerhalb der Einkaufszentren auf den Zuwegungen zu den einzelnen Einzelhandels- und Dienstleistungsgeschäften angeordnet.“

„1.3 Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs haben auch an Bushaltstellen im gesamten Landkreis Wittenberg eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

„1.4 Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ebenfalls im Eingangsbereich vor dem Schulgelände im Radius von 10 m beim Warten auf den Einlass der Schüler angeordnet.“

Damit haben sich die kleinen Könige in der Kreisverwaltung durchgesetzt, um Grundrechtseinschränkungen aufgrund des sogenannten 7-Tage-Inzidenz-Wertes festzusetzen.
Fraglich ist, wer dies kontrollieren und zur Anzeige bringen soll? Wenn die Kreisverwaltung auf die eigenen Mitarbeiter zählen sollte, wird man Schiffbruch erleiden. Es gibt aber schließlich noch die Bürger, die der stellvertretende Landrat (indirekt) in der Mitteldeutschen Zeitung vom 05. Oktober zum Denunziantentum aufgerufen hat:
„Bei Verstößen, zum Beispiel in der Gastronomie, sei die Verwaltung für Hinweise aus der Bevölkerung dankbar, gar darauf angewiesen.“

Wenn der Landrat nicht seinen Jessener Bereich in den Griff bekommt, muss der komplette Landkreis per Verfügung „bestraft“ werden? So weit, so schlecht! Die Grundrechte werden einmal mehr unter zweifelhaften Taschenspielertricks ausgehöhlt, der Bürger hält still. Müssen erst Ausgangssperren oder demnächst wieder Massenverhaftungen für unbequeme Bürger erfolgen? Und was soll überhaupt die Gültigkeit der Verfügung bis zum 20.01.2021, weiß der Landrat vielleicht mehr?
Schon allein aus diesem Grund ist die Allgemeinverfügung fragwürdig und gehört auf den gerichtlichen Prüfstand, mindestens sollte aber Widerspruch erhoben werden.

„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!“

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