Das islamische Opferfest – und was dabei zu beachten ist

Dieses Fest wird vom 31.07. bis zum 03.08. im Jahr I mit Corona begangen. Deshalb erfolgte auch ein Hinweis des Landestierschutzbeauftragten zum Thema von illegalen Schlachtungen ohne Betäubung. 

Für einige Bereiche in Holzdorf, Wittenberg, Coswig, Vockerode, Gräfenhainichen sowie für Annaburg und Prettin deshalb der folgende Hinweis: Das Tierschutzgesetz in Deutschland verbietet das Schlachten eines Tieres ohne Betäubung grundsätzlich, dies gilt nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Schlachtungen! Dieses Gesetz bleibt übrigens auch zum islamischen Opferfest bestehen! 

Sollten also plötzlich in der Mülltonne oder in den Wäldern und Feldern Innereien oder andere nicht brauchbare Tierkörperteile lose oder in Müllsäcken zu finden sein – bitte nicht zögern und die zuständigen Behörden informieren!

Zurzeit werden zwar landesweit noch keine detaillierten Statistiken über die illegale Entsorgung von Tierkadavern und Schlachtungen erfasst, am Beispiel vom Landkreis Wittenberg gibt es aber erste Zahlen durch die Anfrage unseres Landtagsabgeordneten und Mitglied des Kreistages Matthias Lieschke.

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