Das „Schmährelief“ an der Wittenberger Stadtkirche – ein Kommentar zur Abhandlung, Teil VII

Nicht nur die evangelische Stadtkirchengemeinde Wittenberg war am 21. Januar in Naumburg vor Ort, sondern auch interessierte Mitglieder unseres Kreisverbandes. Ganz wie das Amtsgericht Wittenberg am 07.05.2018, musste auch vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg der ursprünglich geplante Saal aufgrund des zu erwarteten Andrangs geändert werden.

Der Vorsitzende Richter Volker Buchloh machte eingangs klar, dass ihm in seiner 30- jährigen Richtergeschichte noch keine solche Resonanz aus der Bevölkerung vorgekommen sei. Des Weiteren ließ er wissen, dass das Gericht geneigt ist, die Berufung zurückzuweisen und hat folgende Begründungen ausgeführt.

Allgemein ist laut der Rechtsprechung aus geurteilt, wenn Juden kollektiv beleidigt werden. Im Sinne dessen ist das Relief zwar eine Herabwürdigung der Juden, jedoch bedarf es der individuellen Auslegung, welche nicht vorlag (was auch vom Landgericht Dessau-Roßlau so gesehen wurde).
Eine Formalbeleidigung erschließt sich dem Gericht ebenfalls nicht, so dass nur eine individuelle, direkte Beleidigung bleibt. Allerdings machte das Gericht auch geltend, das es nicht nur das Wittenberger Relief gibt, sondern sich auch Reliefs in Erfurt oder in Naumburg befinden. Deshalb wird das OLG prüfen, ob eine Revision an den Bundesgerichtshof zulässig ist.

 

Dann durfte der Anwalt des Klägers zur Sache sprechen und führte den Vorschlag an, dieses Relief in einem Museum zu präsentieren. Dort könnte es kommentierend zur Ausstellung gebracht werden, es kann mitunter auch Absperrungen gegen Beschädigungen geben und ggf. kann auch das Hausrecht durchgesetzt werden…?

Anschließend hatte Michael Düllmann als Kläger das Wort. Was sich dann allerdings dem Gericht aber auch den Gästen im Saal bot, kann nicht nur als Beleidigung der evangelischen Stadtkirchengemeinde Wittenberg, sondern sogar mehr als eine persönliche Beleidigung an den Stadtkirchenpfarrer Dr. Johannes Block gewertet werden.

Michael Düllmann sieht sich also persönlich beleidigt und interpretiert für sich das Relief als „Saujuden“ – und stellt damit die Kirche unter Generalverdacht des Antisemitismus!
Sätze wie: „Die Kirche müsste sich von der „Judensau“ beleidigt fühlen, Sie haben das Relief gar nicht verstanden!“ oder „Es sind Schweinemenschen“ wurden durch den Kläger lauthals skandiert und führten sicherlich nicht nur zum innerlichen Kopfschütteln im Publikum.

Das „berühmte“ Zitat von Friedrich Kramer (der schon früher als ein Gegner des Schmähreliefs bekannt war) hatte dann auch noch Einklang in den Gerichtssaal gefunden: „Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, ob man sie kommentiert oder nicht.“ Ein Museum jedoch kann eine aufklärende Wirkung haben, an der Kirche wird dem Relief allerdings eine aufhetzende Wirkung zugeschrieben, so die Klägerseite in Bezug auf die Erklärtafeln im Bodenbereich unmittelbar vor der Stadtkirche.

Der Anwalt der Beklagten als auch Dr. Johannes Block haben der Gegenseite mehrmals die Zusammenarbeit angeboten. Dies war jedoch nicht von Michael Düllmann gewünscht. Lautstark wurde von ihm skandiert, dass er nicht mit der Kirche in einem Boot sitzen werde – und damit eine Zusammenarbeit ausgeschlossen ist.

Im Endeffekt muss man feststellen, dass sich ein alter weißer Mann über eine Sandsteinplastik aus dem 13. Jahrhundert (also über 700 Jahre!) aufgeregt hat. Über soviel Ignoranz und fehlender Selbstreflexion kann ich nur den Kopf schütteln. In Köln hätte der Kläger wohl kaum eine Chance gehabt, mit seinem verbissen vorgetragen Anliegen gehört zu werden. Die Kirchengemeinde hätte ihn wahrscheinlich sonst wo hin gejagt oder ihm vielleicht sogar direkt das Relief verkauft, da die Amtskirche heute eh alles – was dem politischen Zeitgeist nützt – über Bord bzw. passender über den Altar schmeißt.

 

Das OLG hat zwar am 04. Februar die Berufungsklage zurückgewiesen, allerdings ließ man eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Dem Kläger wird damit die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu klagen, was er bereits im Januar angekündigt hat.

Der Schreiber dieser Zeilen sieht sich in der Pflicht, sich weiterhin für den Erhalt des Schmähreliefs an Ort und Stelle einzusetzen. Die Stadtkirchengemeinde Wittenberg kann gern in einer Zusammenarbeit ihren Beitrag dazu leisten, sofern gewünscht.

VERITAS MAGNA EST ET PRAEVALEBIT – Groß ist die Wahrheit, und sie wird triumphieren; so wahr mir Gott helfe.

Maik Bialek
Mitglied im Kreisvorstand AfD Wittenberg

[1]
https://afd-wittenberg.de/2020/01/21/neuigkeiten-aus-dem-olg-naumburg-zum-wittenberger-schmaehrelief/

[2]
https://afd-wittenberg.de/2019/11/11/das-schmaehrelief-an-der-wittenberger-stadtkirche-ein-kommentar-zur-abhandlung-teil-vi/
 

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