Wenn der Wittenberger Amtsarzt empfiehlt, sich gegen Grippe und Corona gleichzeitig impfen zu lassen („Rechter Arm, linker Arm, das kann parallel erfolgen.“) stimmt hier etwas schon lange nicht mehr.
Sieht denn keiner in der Kreisverwaltung, dass der Amtsarzt krank ist? Wo ist hier die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den eigenen Mitarbeitern – oder gibt es die nur für die zu impfende und zu testende Bevölkerung? Hier sollte zwingend Hilfe gestellt werden, sonst geht noch mehr den Bach herunter. Das Leiden Christi hat nicht nur einen Namen, sondern mit dem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) auch ein Gesicht!
Der neue Pressesprecher der Wittenberger Kreisverwaltung scheint hier ebenfalls sein Thema gefunden zu haben, wie an der neuen Aufteilung zu tagesaktuellen Informationen, Impfen, Testen und zu den rechtlichen Hintergründen zu sehen ist. Wobei er nun auch wieder so neu nicht ist, denn vor seinem Gang zur Verwaltung war er Redakteur der MZ.
Aber zurück zum Thema. Neu in den täglich aktualisierten Aufstellungen sind aktuelle Daten zum COVID-19-Tagesbericht, die allerdings ein großes Zahlenverständnis voraussetzen. Ob die Zahlenakrobatik auch schon den anderen Parteien im Kreistag aufgefallen ist? Spielt wahrscheinlich keine Rolle, denn die Altparteien sind dafür bekannt, solche Zahlen, Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen nicht zu hinterfragen. Einzig allein die AfD ist nicht nur mit auf die Straße gegangen (bzw. hat die Montagsspaziergänge durch Veröffentlichung einem breiteren Publikum zur Kenntnis gebracht), sondern hat auch Widerspruch eingelegt. Dieser liegt vielleicht auf einem Stapel im Landesverwaltungsamt, da die Rechtsabteilung des Landkreises dem nicht abhelfen wollte (oder konnte) – zumal da eh gerade Personalmangel herrscht, wie an einer neuen Stellausschreibung zum Volljuristen zu sehen ist.
Neben der ständigen Befürwortung (oder eher: Bevormundung), sich impfen zu lassen - was möglicherweise bereits den § 240 des Strafgesetzbuch (Nötigung) berühren dürfte – müssten in einem funktionierenden Rechtsstaat die Bürger eigentlich mit Masse auf die Straßen treiben. Wenn Kindern und Schwangeren (!) ein „Angebot“ gemacht, den Einzelhändlern und Gastronomen „2G“ freigestellt (und dies teilweise bereits in Hessen praktiziert wird und andere Bundesländer laut überlegen, dies gleich zu tun), ist eine Kennzeichnung der Bürger (die sich aus welchen Gründen auch immer nicht für diese Impfung entschließen wollen) nicht weit.
Zumal die Kreisverwaltung in den Tagesberichten die immer weiter zunehmende Zahl von Impfdurchbrüchen und Nebenwirkungen (die mittlerweile auch durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlicht werden), geflissentlich ignoriert. Die dauernde Panikmache muss also mit einem aktuell täglichen Zahlenwerk erhalten bleiben. Impfen, Impfen und nochmals Impfen ist das Mittel der Wahl, sogar gegen Grippeschutz und Corona gleichzeitig. Irgendetwas läuft hier ganz gewaltig aus dem Ruder!
Wissenschaftliche Studien zum Corona-Thema sollten eigentlich eine Grundlage bilden, um Maßnahmen zur Ausbreitung von SARS-CoV-2 Erregern zu verhindern und um eine passende Behandlung zu ermöglichen. Deutschland hängt im Vergleich mit anderen Ländern weit hinterher. Die deutschen Untersuchungen haben im Jahr 2020 ausschließlich das Ziel verfolgt, Impfstoffe oder bisher nicht bekannte pharmakologische Therapien mit Antikörpern, Medikamenten oder antiviralen Mitteln zu finden. Dabei wären andere Ansatzpunkte ebenfalls sehr wichtig gewesen:
„Die Mechanismen der Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2 unter den Menschen wurden ebenso wenig erforscht wie die Wirksamkeit der vom Staat verordneten Corona-Maßnahmen vom Maskenzwang über Abstandsregeln bis hin zu Ausgangssperren. Keine einzige Studie hatte die Verhältnisse in Alters- und Pflegeheimen, Kindertagesstätten oder Schulen im Fokus, obwohl in diesen Einrichtungen eine besondere Rolle in der Pandemie nachgesagt wurde.“
(Quelle: Veröffentlichung von sechs Wissenschaftlern um Lars G. Hemkens, Universitätsklinikum Basel, erschienen im Journal „F1000Resarch“ mit dem Titel „Clinical trial research on Covid-19 in Germany – a systematic analysis“).
Inwieweit Aufklärung überhaupt gewollt ist, wenn die Politik nur regierungskonforme Wissenschaftler zu Worte kommen lässt und deren Steigbügelhalter (die Medien) dies in einer unablässigen Art und Weise als die Lösung verkünden, bleibt fraglich. Fraglich bleibt auch, warum die Bürger sich diese einseitige Aufklärung gefallen lassen.
Der große ostpreußische Philosoph der Aufklärung, Immanuel Kant (1724-1804), beantwortete die Frage: Was ist Aufklärung im Jahre 1784 wie folgt:
„Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen unmündig bleibt. Es ist so bequem, unmündig zu sein.“