„Rechte“, „rechte Ecke“ und das „private Gebäude Markt 3“

Irina Steinmann durfte also noch einmal im MZ-Artikel vom 20.04.2022 zur „Anti-Putin-Kunst“ aus dem Kulturausschuss nachlegen. Was für phänomenaler Erfolg, wenn man die „rechte Ecke“ gleich auf die AdB und Heiner Friedrich List erweitern kann. Der Wittenberger Stadtrat muss wohl vor so vielen „Rechten“ nur so strotzen? 

Wie wir bereits am 12. April 2022 berichteten, hat auch die Stadt ein gewisses Päcklein der Verantwortung an dem besagten Gebäude zu tragen. Denn wie im Bauausschuss vom 07.09.2020 im Ratsinfosystem nachzulesen ist, hat dieser unter der Beschluss-Nr.: IV/7-7-20 (öffentlicher Teil) und der Vorlagen-Nr. BV-143/2020 (nicht öffentlicher Teil) die „Förderung der Sanierung Fassade Marktseite“ für den Markt 3 beschlossen.

Zitat aus dem Beschlusstext: „Der Bauausschuss beschließt die Sanierung der marktseitigen Fassade des Vorderhauses Markt 3 mit 40 % der Sanierungskosten und maximal 150.000 EUR zu fördern.“ Damit hat die Stadt sehr wohl eine gewisse Verantwortung, da mit Steuergeldern (wenn auch aus unterschiedlichen Töpfen) eine Förderung der Fassadensanierung erfolgte.

Wir sind gespannt, wann unsere Stadträtin Anne Grünschneder vom zuständigen Fachbereich ihre Fragen beantwortet bekommt und wie detailliert diese Antworten aussehen. Die ersten drei Fragen könnten schon jetzt einfach beantwortet werden, denn auf vertiefende Darstellungen wird die Verwaltung wahrscheinlich verzichten wollen. Zur letzten Frage dürfte eine Antwort schon etwas schwieriger werden, allerdings sind Auslegungen einer rechtlichen Prüfung bzw. des Rechts so vielfältig, wie es Anwälte dazu gibt – eine Binsenweisheit. 

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch, das dieser Beschluss mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen wurde, wo jedoch nach der Anwesenheitsliste 9 stimmberechtigte Mitglieder aufgelistet sind und keiner zu dem TOP 19 laut Protokoll als nicht mehr anwesend geführt wird. Bei einem Ausschuss von gerade mal 9 stimmberechtigt anwesenden Mitgliedern, 6 Teilnehmern aus der Verwaltung und 2 Zuhörern sollte es doch erst recht möglich sein, auf eine genaue Abstimmung und Zählung zu achten? Wie allerdings auch im Bauausschuss vom 09.11.2020 unter TOP 5 nachzulesen ist, gab es keine Anmerkungen oder Änderungswünsche zu dem Protokoll vom September. So viel zur Kontrolle der Verwaltung durch die Stadträte …

Der immer wieder von Irina Steinmann unters Lesevolk gestreute subtile Hinweis, das es sich um ein privates Gebäude handelt und die Stadt nichts machen könne – was von der Verwaltung und einer Mehrheit der Stadtratsmitglieder auch so verfolgt wird – ändert nichts an der oben genannten Konstellation. In diesem Fall unterliegt nicht nur der Eigentümer des Gebäudes, sondern auch die Stadt – vor allem aber das „Kunstkollektiv“ einer möglichen strafrechtlich relevanten Beurteilung durch entsprechende Stellen.

Wenn Heiner Friedrich List (AdB) mit „Kopfschuss“ und einer „Aufforderung zum Töten“ zu den unsäglichen „Karikaturen“ von der MZ zitiert wird, sei darauf hingewiesen, das man bei einem Olaf Scholz (SPD), Horst Dübner (Die Linke, die sich gerade bundespolitisch selbst zerlegt) oder gar dem Wittenberger Oberbürgermeister Torsten Zugehör („parteilos“) sicherlich nicht so schweigsam geblieben und sich die Hände in Unschuld gewaschen hätte. Spätestens dann wäre das „private Gebäude Markt 3“ nicht nur ein Fall für den Staatsschutz!

„Es ist unmöglich, daß Ungerechtigkeit, Meineid und Lüge zu dauernder Macht gelangen. Solche Lügengebäude können nur eine Zeit lang täuschen. Aber sie werden bald in sich zusammenfallen.“ – Demosthenes

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