Leserbrief zu: Welche Burka?

In der „Einzigen unabhängigen und zugleich konzernfreien Wochenzeitung für Stadt und Landkreis Wittenberg“ werden fast jede Woche Leserbriefe veröffentlicht. Da muss man mal ein Kompliment an die Redaktion für die durchaus ausgewogene Berichterstattung aussprechen!

Wir eröffentlichen hiermit anstelle der „unabhängigen“ Medien den Leserbrief unseres Mitgliedes Helmut Poenicke vom 23. August 2016:

 

WITTENBERGER SONNTAG

Coswiger Str. 30 A

06886 Wittenberg

 

Leserbrief zu: Welche Burka? Ausgabe 20. August 2016

 

Sehr geehrte Frau Dr. Hugenroth,

die Unterschiede zwischen den verschiedenen „Kopfbedeckungen“ muslimischer Frauen sind nur geringfügig relevant. Bedeutender sind die politisch-religiösen Hintergründe, die zum Tragen derselben zwingen.

Religiös: Der Koran. Behauptet wird immer, er schreibe die Verschleierungnicht zwingend vor. Aber da gibt es die Sure 24; 32 (Reclam-Ausgabe; die Zählung der Verse differiert). Die sollte eigentlich schon reichen, aber es gibt auch noch die Sure 33; 59 und weitere.

Was bleibt den Frauen da wohl übrig, als sich Ganzkörpersäcke überzustülpen oder den Kopf mit Tüchern zu umwickeln? Politische, mit den religiösen eng zusammenhängende Hintergründe sind da noch gar nicht benannt: Die Bekleidungsvorschriften der islamischen Herkunftsstaaten. Im Iran, angeblich moderat-schiitisch, werden „unzüchtig gekleidete“ Frauen mit Peitschenhieben bestraft.

Die Scharia wirkt in Deutschland eben weiter. Ihre Sätze:  „Privat darf jede*r tragen, was er oder sie möchte. Überlassen wir es den Frauen und Mädchen, sich Gedanken über ihre Kleidung zu machen, oder die Möglichkeit, dass sie sich sozial emanzipieren und die eine mit und die andere ohne Kopftuch die Gesellschaft mitgestaltet.“ wirkt einfach verhöhnend, obwohl sie sicher verharmlosend gemeint waren.

Der Vergleich mit dem Kopftuch ihrer Jugend ist genauso verharmlosend und gleichzeitig albern. Aber reisen sie in ein islamisches Land; sagen wir -beispielhaft für einen extrem traditionalistischen sunnitischen Islam- nach Saudi-Arabien oder in den schiitischen Iran. Nehmen Sie dieses niedliche Gender-Sternchen mit und erklären Sie den Muslim*innen dort, daß Ihr im Stall getragenes Kopftuch nichts anderes ist als deren Verschleierung. Vielleicht haben Sie noch das Glück darauf verweisen zu können, daß es sich um einen Schweinestall handelte. Dann ist das Ganze nicht mehr so albern. Mal sehen, ob Sie gesund zurückkommen. Sie müssen auch nicht so weit reisen. Es reicht sicher, die Erklärung vor asylsuchenden Moslems abzugeben, zum Beispiel in einem Integrationskurs.

Mit dem hohen Gut der Religionsfreiheit ist es so eine Sache: Da es sich beim Islam um ein System handelt, welches Politik und Religion weder trennen kann noch will und seine rechtlichen und sozialen Normen nach Deutschland importiert, steht ihm dieses hohe Gut nicht in vollem Umfang zu. Die verfassungsrechtlichen Ausführungen von Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider dazu sind sehr erhellend.

Burkaniqabtschadorhidschab sind -bei aller Verharmlosung- politisch-religiöse Symbole.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Poenicke

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