Zur Bekanntmachung der Bewerber zur Landratswahl am 06. Juni 2021

Wie man der Seite der Kreisverwaltung entnehmen kann, erfolgte am 12. Mai die „Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber für die Landratswahl am 06. Juni 2021“.

Im großen Sitzungssaal des Glaspalastes war zwar am 11. Mai zum tagenden Kreiswahlausschuss ausreichend Platz vorhanden, jedoch waren Vertreter der Presse oder eine nennenswerte Anzahl von Bürgern nicht anwesend. Als Ausnahme sei allerdings der Kandidat der FDP genannt, der bereits zur Landtagswahl wegen sogenannter Formfehler gescheitert war.

Zu Überraschungen bei den Kandidaten kam es dann doch. Neben den bereits im MZ-Artikel vom 21. April erwähnten Kandidaten reihten sich noch als Einzelbewerber Matthias Felix und Norbert Ladewig ein, sowie Mike Reiß (Freie Wähler) und Norman Sehmisch (FDP). Der letzte Einzelbewerber Holger Zubke, der im MZ-Artikel vom 14.05.2021 nur lapidar als „Beamter aus Wittenberg“ betitelt wird, hat es aber in sich und stellt einen nicht zu unterschätzenden Kandidaten dar.

Die Wertigkeit in der Berichterstattung hat bei der regionalen Presse allerdings einen sehr geringen Stellenwert – nicht mal am 13. Mai (Abruf um 09.10 Uhr) haben es MZ, Wochenspiegel/SuperSonntag oder die Internetzeitung Wittenberger Sonntag auf ihren Onlinemedien geschafft, darauf hinzuweisen. So bleibt die öffentliche Wahrnehmung der Landratswahl, bis auf die in Abständen erfolgten Kandidatenvorstellungen in der MZ (die hoffentlich für alle Kandidaten neutral erfolgen, aber auch gern mal unvollständig sind) eine Randerscheinung im großen Landtagswahlkampf.

Damit haben nun die Bürger im Landkreis Wittenberg die Wahl zwischen neun Kandidaten. Was dabei herauskommen wird, ist vorprogrammiert – denn eine einfache Mehrheit dürfte mit dieser Anzahl nicht machbar sein. Insbesondere der letzte Kandidat auf der Landkreisseite dürfte für einige kleine oder größere Könige ein ruhiges Fahrwasser im „weiter so“ bedeuten.

Anscheinend hat man großen „Respekt“ vor Veränderungen durch einen neuen Landrat, der durchgreifen und dem Wasserkopf Einhalt gebieten könnte. Möglicherweise hat man aber auch „nur“ taktisch gehandelt, da die Posten für den Landrat und den Geschäftsbereichsleiter 1 nicht mit gleichen Parteibuchträgern besetzt werden dürfen.

Zukünftig sollten sich alle Kreistagsmitglieder (die zum Teil in Personalunion auch Bürgermeister sind) überlegen, ob sie dem Personalaufwuchs der Verwaltung weiterhin unkritisch zustimmen wollen oder ob eine sachliche Auseinandersetzung bei bestimmten Stellen im Landesvergleich möglich ist. Dazu haben die Landtagsfraktionen DIE LINKE (Drucksache 7/7472 vom 19.03.2021) und die AfD (Drucksache 7/6988 vom 09.12.2020 und Drucksache 7/7152 vom 21.01.2021) erstaunliches Zahlenwerk zu Tage befördert – man müsste sich halt damit beschäftigen …

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