Renten in Ostdeutschland – und was dies mit der AfD zu tun hat

Bereits am 3. Januar 2021 schrieb Andreas Mrosek (MdB) folgendes auf seiner Facebookseite:

„Die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands am 03. Oktober 1990, das herausragende Ereignis des 20. Jahrhunderts, mahnt Nachholbedarf bei der Verwirklichung der Denkschrift zur Deutschen Einheit an!
Wir fordern eine angemessene und solidarische, letztlich auch befriedende Abfindungszahlung für die, den 17 betroffenen Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR (unter anderen für die ca. 98.000 Reichsbahner, ca. 80.000 Postler, ca. 70.000 Krankenschwestern aber auch für die in der DDR geschiedenen Frauen), vorenthaltenen Renten- und Versorgungsansprüche.
Die mit der Thematik befassten AfD-Politiker vertreten ohnehin die Auffassung, dass das weitere „Gefeilsche“ um die noch anstehende Summe von ca. 4 Milliarden EUR unseres Rechtsstaats unwürdig ist und ihm schadet.
Darüber hinaus fördert sie unter den vielen betroffenen Menschen (ca. 500.000) Politikverdrossenheit! Diese ca. 4 Milliarden EUR sind nahezu Peanuts, wenn man bedenkt, wie viele hunderte Milliarden EUR für die missglückten Bankenrettungen bereits ausgegeben worden sind.
Auch andere Beispiele der Geldvernichtung könnten an dieser Stelle noch genannt werden.
Wir fordern deshalb den Bund und die neuen Bundesländer auf, die geforderte angemessene, der Lebensleistung entsprechende Lösung zu finanzieren und die Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten zu beseitigen!
Bei der in den 90iger Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Überführungslücken gekommen.
Die im differenzierten Alterssicherungssystem der DDR enthaltenen spezifischen Regelungen für die verschiedenen Berufsgruppen wurden nur teilweise adäquat umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess soll ein Ausgleich durch eine Fondslösung geschaffen werden.
Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.
Wir verlangen eine politische Lösung für „ALLE“, die die Lebensleistung angemessen anerkennt!

Jürgen Pohl (MdB) behandelte dieses Thema DDR-Rentenüberleitung am 16. April im Bundestag

Die führende Arbeiterpartei Deutschlands ist eben nicht mehr die LINKE oder die SPD, sondern die AfD! Bereits vor den Wahlen haben wir uns mit unserem Rentenprogramm lange auseinandergesetzt, wie der Sozialparteitag im November in Kalkar gezeigt hat. Nachzulesen hier oder im kompletten Programm unter dem folgenden Link: https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/04/20210326_Konzept_zur_Sozialpolitik_ohne_Programm.pdf

Deshalb nicht den Altparteien auf den Leim gehen, sondern am 6. Juni zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sowie am 26. September zur Bundestagswahl AfD wählen! Sei schlau – wähle blau!

* Fettdruck hervorgehoben durch den Kreisverband Wittenberg

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