Wir möchten an dieser Stelle auf einen sehr informativen Beitrag von JouWatch hinweisen.
https://www.journalistenwatch.com/2017/08/09/wenn-merkel-die-wahl-gewinnt-sind-wir-alle-verloren-eine-insidern-aus-der-migrationsbehoerde-packt-aus/
Im Landkreis Wittenberg sind nach der neusten Statistik 772 Asylbewerber/Bleibeberechtigte in Wohnungen (Vockerode, Wittenberg, Coswig, Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz und Holzdorf) und 157 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft/Übergangswohnheim (in Gräfenhainichen und Coswig) untergebracht.
Im Gegensatz zu den Zahlen der ersten „Flüchtlingswelle“, wo an die 1704 Personen im Landkreis Wittenberg untergebracht werden mussten, sind die aktuellen Zahlen zwar rückläufig. Aber die nächste „Flüchtlingswelle“ überflutet Italien schon seit einiger Zeit. Wenig hilfreich in der Eindämmung dieser Krise agieren die sogenannten privaten Seenotretter (NGO´s), welche illegal Menschenhandel betreiben und mit den Schleppern zusammenarbeiten sollen. Wird dies durch die Partei- und Staatspresse veröffentlicht? Nein! Diejenigen, die auf die Schlepperaktivitäten aufmerksam machen, wie zum Beispiel die Initiative EINPROZENT (https://einprozent.de/) werden medial nieder gemacht, Konten werden gesperrt und privates Eigentum wird zerstört. Meinungsfreiheit im Lutherjahr anno 2017!
Viele wirkliche Flüchtlinge können sich die Überfahrt nicht leisten und sind in Lagern ohne ausreichende Versorgung untergebracht. Diesen Menschen ist zu helfen! Wo sind die bekannten Hilfsorganisationen, die hier vor Ort rund um die Uhr mit „Flüchtlingen“ ihre Geschäfte machen? Die Migrationsindustrie wird auch im Landkreis Wittenberg durch AWO & Co. gut versorgt.
Anstatt, wie in der aktuellen Ankündigung im Ausschuss Schule und Kultur unter TOP 7 zu lesen, sich mit dem Bildungsleitbild des Landkreises zu beschäftigen, sollten die Verwaltung und die Mandatsträger lieber die Zeit mit dem Lesen des Grundgesetzes und seinen Ausführungen verbringen:
„Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus…Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubis… Art 16 a GG gewährt Asyl bei politischer Verfolgung, soweit nicht die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt…Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkrieges oder bei Staatszerfall besteht nicht…Die Europäische Menschenrechtskonvention begründet kein Menschenrecht auf ungehinderte Einreise in einen Konventionsstaat und sieht keine unbegrenzte Pflicht zur Aufnahme von Vertriebenen oder heimatlos gewordenen Menschen vor…“. Soweit in Auszügen aus dem Gutachten (Migrationskrise als förderales Verfassungsproblem) von Prof. Dr. jur. Dr. sc. pol. Udo di Fabio wiedergegeben, Hervorhebung durch den KV Wittenberg (https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Di_Fabio).
Das Grundgesetz sowie die Ausführungs- und Spezialgesetzgebung (wie z.B. das Asylgesetz) gilt auch für die kommunale Verwaltung. Nur weil der Bund oder die Länder die einzelne, am Parlament und an den Gesetzen vorbei, getroffene Entscheidung der Kanzlerin durchziehen, muss dieser Rechtsbruch nicht bis zur letzten Verwaltungsebene mitgetragen werden. Die Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen sollten sich bewusst sein, das ein aktives Handeln entgegen den (immer noch gültigen!) gesetzlichen Bestimmungen unter Umständen strafbare Handlungen nach sich ziehen kann.
Gerade Deutschland ist auf der ganzen Welt bekannt für ein nach den Gesetzen ausgerichtetes Verwaltungshandeln. Anstatt bestehende Gesetze zu vollziehen, begnügt man sich lieber damit knallhart Knöllchen für Falschparker zu verteilen oder „angebliche Forderungen“ der GEZ einzutreiben.
Können das die Behördenmitarbeiter noch mit dem eigenen Gewissen vereinbaren? Wenn nicht, sind SIE bei uns am richtigen Platz! Es gibt immer eine Alternative!