Der Rundfunkbeitrag wird in einigen Jahren massiv steigen.
Für vier Jahre soll er zunächst um 30 Cent auf 17,20 Euro monatlich gesenkt werden, um dann in der übernächsten Periode auf satte 19,10 EUR zu steigen. Was soll das?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Geld, viel Geld.
Eigentlich hatte er nämlich einen zusätzlichen „Finanzbedarf“ von rund zwei Milliarden Euro gemeldet, genehmigt wurde ihm freundlicherweise nur die Hälfte.
Allein die betriebliche Altersversorgung kostet im öffentlich-rechtlichen System in den Jahren 2017 bis 2020 rund 2,1 Milliarden netto. Die Personalkosten ohne Altersversorgung belaufen sich auf 8,74 Milliarden Euro.
All das muss neben den vielen dritten Programme, den Digitalkanäle, den teuren Sportrechten und der massiven Aufrüstung im Internet bezahlt werden. Und wer wäre dazu besser geeignet als der Bürger, der sich nicht wehren kann?
Die #AfD sagt Schluss damit!
Eine Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig. Es wird Zeit, die Staatsverträge zu kündigen, mit denen die Landesregierungen die Finanzen und die Kontrolle des Rundfunks regeln. Wir lehnen den geräteunabhängigen Zwangsbeitrag ab.
https://www.faz.net/…/rundfunkbeitrag-soll-in-2021-steigen-n…
Dazu meinen wir:
Für 10 Jahre sind demnach satte 2157 € von jedem Haushalt für ca. 100 TV/Radioprogramme der öffentlich-rechtlichen und vor allem „unabhängigen“ Sender zu bezahlen. Das Völkerrecht führt dazu aus: Art. 19 (2) Recht auf Informationen eigener Wahl, Art. 18 (2): „Niemand darf einen Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.“ Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem öR zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hier trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden. Zur Demokratie sollte auch für jeden die Freiheit gehören, sich für oder gegen den Empfang von TV- oder Radiosendungen entscheiden zu können, das gewünschte Programm auszuwählen oder auch abzuschalten.
Selbst die ehemalige NDR Mitarbeiterin Fr. Dr. Anna Terschüren hat in der eigenen Doktorarbeit einige Klarstellungen zur Reform der Rundfunkfinazierung in Deutschland aufgeführt. Einige Zitate seien hier erwähnt:
„Dennoch entspricht der Rundfunkbeitrag einer unzulässigen Zwecksteuer und verstößt gegen die allgemeine Gleichbehandlung sowie gegen die allgemeine Handlungsfreiheit, so dass davon auszugehen ist, dass er einer Prüfung durch das BVerfG nicht standhalten würde.“
„Dem Staat ist es somit verwehrt, aufgrund politischer Erwägungen inhaltlichen Einfluss auf den Rundfunk, insbesondere die Finanzierung, zu nehmen.“
Hier ein Videobeitrag dazu: https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI
Die bereits erwähnte Doktorarbeit finden Sie hier: Anna Terschüren- Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland
Und wenn Sie unsere Abgeordneten sprechen wollen, schauen Sie doch einfach mal an einem Mittwoch ab 19.00 Uhr im Haus des Handwerks vorbei oder besuchen Sie unsere Seiten:
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Ihr AfD Kreisverband Wittenberg – WIR bleiben dran!