Erneut geht der Landkreis Wittenberg gegen Grundrechte vor!
Zu der nun präzisierten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Gebiet des Landkreises Wittenberg, die nun nicht mehr „für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, nicht für Fahrrad-, Roller- und Kraftradfahrende sowie nicht für Individualsporttreibende“ und auch „nicht in der „freien Landschaft“ gilt, gesellt sich ab heute die nächtliche Ausgangssperre!
Das Verlassen einer im Landkreis Wittenberg gelegenen eigenen Häuslichkeit ist grundsätzlich im Zeitraum zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt auch für Personen, die nicht im Landkreis Wittenberg sesshaft sind und kommt damit faktisch einem Besuchsverbot zu den weihnachtlichen Feiertagen gleich!
Ausnahmen sind zwar zugelassen, werden aber wohl kaum den Unmut der Bürger besänftigen können. Auch wenn diese Allgemeinverfügung durch die aktuelle 9. SARS-CoV-2-EindV der Landesregierung in § 13 (Absätze 1 und 2) gedeckt ist, ist diese Verfügung unverhältnismäßig und zu unbestimmt – und damit klar abzulehnen!
Die eigentliche Allgemeinverfügung vom 03.12.2020 bleibt dabei weiterhin gültig.