Dann werde ich mich mal wieder für die Bürger der Kommune Zahna-Elster als Stadtherold verdingen und von der Sondersitzung des Stadtrates und der Ortschaftsräte aus dem öffentlichen Teil berichten. Hierbei fand nicht nur die Sondersitzung des Stadtrates, sondern auch des Finanz- und Ordnungsausschuss und sämtlicher Ortschaftsräte zur Beratung und möglicher Neuberechnung der Hebesätze für die Grundsteuer statt.
Auf der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2024 wurden die Hebesätze bereits festgelegt und darüber abgestimmt. Neue Mitteilungen und Berechnungen des Finanzamtes ergaben die Möglichkeit, dies noch einmal zu verändern. Durch die sich ergebende tagesaktuelle Berechnung hatte der Stadtrat die Chance, den Hebesatz der Grundsteuer B um 18 Prozentpunkte zu senken.
Nach Anhörungen der einzelnen Ortschaftsräte und deren Abstimmung stimmte der Finanz- und Ordnungsausschuss ab, anschließend der entscheidende Stadtrat. Der Großteil der Stadträte stimmte damit für die Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 518 auf 500 Prozentpunkte.
So mit ergeben sich jetzt folgende Hebesätze für die Kommune Zahna-Elster:
Grundsteuer A 230 Prozentpunkte
Grundsteuer B 500 Prozentpunkte
Gewerbesteuer 345 Prozentpunkte
Die Stadt ist damit ihrer Verpflichtung zur Kostenneutralität für dieses neue Steuermodel nachgekommen. Leider wird sich für viele Bürger trotz unserer Anpassung diese Steuer als eine Verteuerung darstellen. Aber wie auch hier schon richtig geschrieben, jedem steht der Rechtsweg offen und nach inoffiziellen Angaben gibt es bis jetzt 9000 Widersprüche gegen diese Berechnung der Grundsteuer im Finanzamt Wittenberg.
Als ein weiterer Punkt zur Information wurde mitgeteilt, dass das neue Feuerwehrfahrzeug für die Feuerwehr Mühlanger zur Abnahme beim Hersteller bereitsteht.