In der altehrwürdigen Aula des Luther-Melanchthon-Gymnasiums in der Neustraße fand am 04.07.2024 die konstituierende Sitzung des Wittenberger Kreistages nach den Europa- und Kommunalwahlen statt.

Die MZ hatte bereits in einem Artikel selbigen Datums über eine Wahlpanne im Wahllokal Thießen (bei Coswig) berichtet. Fehler können passieren, dies ist menschlich, aber auch „unglaublich ärgerlich”. Interessant ist, dass man weder in der Druckerei sowie im Rathaus als auch (teilweise erst später) im Wahllokal des Wahlbezirkes 21 die „Kandidaten eines anderen Wahlbereiches” nicht bzw. zu spät bemerkt hat. Eine Verkettung von vielen einzelnen Umständen oder unzureichende Schulung der Wahlvorstände?

In der Summe geht es um 82 falsche Stimmzettel, die fälschlicherweise vom Wahlbereich (WB) II (Zahna-Elster, Bad Schmiedeberg) anstatt der richtigen Stimmzettel für den Wahlbereich VI (Coswig, Oranienbaum-Wörlitz) hätten ausgehändigt werden müssen. Diese wurden dann, nachdem der Fehler bemerkt worden ist, bei der Auszählung für ungültig erklärt.

In diesem Zusammenhang sind die in der Beschlussvorlage D 15/003/2024 eingestellten (für jeden Bürger öffentlich zugänglichen) Dokumente des Bürgerinformationssystems auf der Netzseite der Kreisverwaltung Wittenberg interessant. Hans-Peter Klausnitzer (CDU), der mit seinen 809 Stimmern Karin Tschernich-Weiske (CDU und MdL) mit ihren 828 Stimmen unterlegen war, hat seinen Wahleinspruch nicht nur auf die falschen Wahlzettel abgestellt, sondern erhebt auch den Vorwurf: „dass der Wahlprozess durch unzulässige Einflussnahme im Wahllokal beeinflusst worden sei. Diese Einmischungen und Manipulationsversuche würden die demokratische Rechtmäßigkeit der Wahl gefährden und im Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen der freien und fairen Wahl stehen. Die Wahl zum Kreistag des Landkreises Wittenberg sei daher (insgesamt) für ungültig zu erklären und gegebenenfalls zu wiederholen.

Es ist nicht bekannt, dass es die oben genannten Einlassungen im Wahllokal Thießen gegeben hat, deshalb wurde dieser Wahleinspruch zurückgewiesen. Andererseits wären solche Versuche der Einschüchterung des Wählers wohl schon in irgendeiner Form durch Polizei und Presse oder auch einfach durch die Bürger in den sozialen Medien zur Sprache gekommen. Deshalb wurde nur der zweite Einspruch des Kreiswahlleiters als zulässig betrachtet, doch auch diesen sollte man sich genauer anschauen.

Auf der einen Seite wird mitgeteilt, dass sich „an den Sitzen” als auch am „Parteienproporz” nichts ändert. Allerdings wird es auf der Liste der CDU durch die bereits erwähnte Stimmenanzahl mit den 82 falschen Stimmzetteln schon ein Thema. In der Beschlussvorlage wird dies recht detailliert in den Seiten 3 bis 9 aufgedröselt. Möglich wäre die Konstellation, dass bei der Nachwahl im Wahlbezirk 21 Karin Tschernich-Weiske ihren Platz im Kreistag zugunsten von Hans-Peter Klausnitzer räumen muss, was für Frau Weiske als Juristin und mit den mehr als üppigen „Diäten” einer Landtagsabgeordneten wohl kein Verlust wäre.


 

Zur Sitzung an sich soll kurz auf die beiden Artikel der MZ vom 05.07.24 und 07.07.24 eingegangen werden (beide ohne die übliche Bezahlschranke). Insbesondere der zweite Artikel von Marcel Duclaud wirft zum Informationsbedürfnis Fragen auf.

Matthias Lieschke (MdL und Kreisvorsitzender) hat auf seiner Facebook-Seite dieses Verständnis zu den „demokratischen” Entscheidungen des Kreistages wie folgt beschrieben:

Am 04.07.2024 fand die konstituierende Kreistagssitzung im Landkreis Wittenberg statt. Mit 14 AfD Vertretern sind wir gut vertreten. Allerdings hat die erste Sitzung auch einen faden Beigeschmack! Seit Jahrzehnten ist es üblich den Vorsitzenden des Kreistages und seine beiden Stellverteter nach der Größe der Fraktionen zu wählen. Bei uns hieße dies: CDU stellt Vorsitzenden, die AfD den ersten Stellvertreter und die Freien Wähler den zweiten Stellvertreter.

Noch am Montag sagten die Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen genau so zu verfahren!

Vier Tage später, also zur Sitzung, stellten die Freien Wähler einen Gegenkandidaten für den ersten Stellvertreter, welcher dann mit den CDU Stimmen auch gewählt wurde. Für den zweiten Vorsitzenden wurde dann nochmals ein CDU-Mann gewählt.
Vielleicht sollten sich die Freien Wähler und die CDU überlegen, eine gemeinsame Fraktion zu bilden? Ich jedenfalls halte mich an Absprachen und bin gegen Filz und Mauschelei, welcher nun mittlerweile auf die Freien Wähler abfärbt!
Wir als AfD werden uns nicht verbiegen und handeln stets im Interesse der Bürger.
Deshalb haben wir schon in der ersten Sitzung einen Antrag gestellt, dass die Bürger auch zu Themen der Tagesordnung ihre Fragen in den Sitzungen stellen dürfen. Dies ist aktuell nicht erlaubt. Lediglich der Vertreter der Allianz der Bürger stimmte unserem Antrag zu. Alle anderen lehnten diesen ab. Dabei wurde doch jeder von diesen Damen und Herren gewählt, um die Interessen der Bürger zu wahren! Das haben diese Leute aber anscheinend bereits vergessen!

Marcel Duclaud geht auf die lange Antrittsrede des altlinken Ideologen und Ex OB von Wittenberg (Eckhard Naumann, SPD) nur mit folgendem Text ein: „Demokratie, betont er unter anderem, brauche nicht nur Zuschauer und Kritiker, sondern auch Mitspieler. Im Übrigen sei er immer noch dankbar dafür, dass in diesem Land freie Wahlen stattfinden. Er glaube zudem an die weisen Entscheidungen des Wahlvolkes. Das Vertrauen, das die Mandatsträger erhalten, sei allerdings kein „Freibrief für Unsinn“, mahnt der Oberbürgermeister a.D. Es sei eine Art Vorschuss auf Zeit. Machtmissbrauch hingegen nennt Naumann den „Totengräber der Demokratie“. Und im Übrigen sei es sicher gut, „dem Volk aufs Maul zu schauen, ihm aber nicht nach dem Munde zu reden“.

Wie sind diese Wörter zu verstehen, wenn die AfD-Fraktion in TOP 11 zur Geschäftsordnung den Änderungsantrag eingebracht hat, genau den Passus zu streichen, der besagt, dass bei der Einwohnerfragestunde keine Anfragen zu (den jeweils aktuellen) Tagesordnungspunkten gestellt werden dürfen? Dieser Antrag wurde von sämtlichen anderen Fraktionen (mit 31x nein zu 15x ja abgelehnt), d. h. den Bürgern das Recht verwehrt, auf unmittelbar behandelte Angelegenheiten Bezug zu nehmen. Jedenfalls kein Fall für die Presse darauf einzugehen.

Ein Teil der Freien Wähler hat sich bei diesem ersten Antrag der AfD-Fraktion zum Büttel der CDU gemacht (die übrigens mit der einzigen Grünen im Kreistag eine Fraktion eingegangen sind – grün und grün gesellt sich halt gern zusammen). Als „Freie” Wähler kann man diese Damen und Herren im Kreistag wohl nicht bezeichnen, es geht auch hier weiter nach ideologischen Vorgaben, denn „Vernunft und demokratischer Diskurs” stehen damit weit entfernt vom Bürger. 

Inwieweit sich Dr. Bettina Lange (CDU) an ihre getätigte Aussage in der MZ vom 10.06.2024 erinnern kann, bleibt abzuwarten. In dem Artikel hieß es zur Wahl: „Allerdings seien Kandidaten und Wähler der AfD natürlich nicht „alles Radikale“. Bislang gehe es im Kreistag eher konstruktiv zu. Lange hofft, dass das so bleibt.” 

Zur konstituierenden Sitzung des Wittenberger Stadtrates am 08.07.2024 im Stadthaus bleibt es angesichts der Abstimmungen im Kreistag offen, ob dort erneut „Brandmauern” errichtet werden. Wir werden auch darüber berichten.

Ebenfalls nicht von der MZ erwähnt wurde die kapitale Schlappe für Corinna Reinecke (SPD) bei der Wahl in TOP 19 zu den stimmberechtigten Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss, benannt von den Trägern der freien Jugendhilfe. Hier erfolgte eine geheime Wahl, welche mit einem Ergebnis von gerade einmal 13 Stimmen für die dunkelrote AWO-Chefin im Nirwana endete. Wer sich jedoch in dieser Führungsriege lieber den politisch geführten „Kampf gegen Rechts” widmet, anstatt sich um die Bedürfnisse der zu pflegenden Bürger als auch um ausreichendes Pflegepersonal zu kümmern, hat mehr als abgewirtschaftet und sollte seinen Hut nehmen! 

Positiv zu sehen waren jedoch die Abstimmungen zu den Beschlüssen zur Benennung der Ausschussmitglieder auf Vorschlag der Fraktionen (TOP 16), die Berufung sachkundiger Einwohner (TOP 17), die Wahl von Mitgliedern zum Jugendhilfeausschuss (TOP 18) sowie die Wahl in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (TOP 20). Warum dies schnell und ohne Diskussionen über die Bühne ging, erklärt sich u. a. in der Beschlussvorlage D 15/009/2024 bzw. in den Gesetzmäßigkeiten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wären die anderen kommunalen Vertreter nicht mit unseren Kandidaten einverstanden gewesen, hätte man nämlich in Gänze diese Vorlagen ablehnen müssen – und hätte sich damit selbst beschädigt.

Wir schließen den Artikel mit zwei Bildern vom architektonisch ausgefeilten „Laubengang” bzw. dem Wittenberger „Skywalk”. Bleiben Sie uns gewogen – denn wir stehen weiter an der Seite der Bürger! Für die Heimat, für die Region und für Deutschland! 

 

„Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.” – Immanuel Kant