Über einen Einwohnerantrag gegen den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes beriet der Kreistag in seiner Sitzung am 25.04.2022.
Weit über 2000 Bürger hatten einen Antrag an den Kreistag gestellt, welcher das Ziel hat, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, indem ungeimpftem Gesundheitspersonal weiterhin ermöglicht wird, ihrer Arbeit nachzugehen.
Die Tatsache, dass dieser Punkt als letzter in der Tagesordnung besprochen wurde, spricht Bände über die Bedeutung, die die Kreisverwaltung diesem Antrag beizumessen scheint.
Zunächst ging es also nur darum, ob der Kreistag diesen Antrag für zulässig hält und in einer späteren Sitzung inhaltlich darüber beraten möchte.
Der Landkreis war jedoch der Meinung, es handele sich um den übertragenen Wirkungskreis, womit der Einwohnerantrag unzulässig wäre.
Entsprechend fiel die „Beschlussempfehlung“ aus. Die Mitglieder des Kreistages wurden angehalten, den Antrag – und damit das Anliegen tausender Bürger – als unzulässig abzulehnen.
Anne Grünschneder, Initiatorin und Vertreterin der Unterzeichner des Antrages, nutzte die Gelegenheit in einer prägnanten Rede, warum der Antrag auf den eigenen Wirkungskreis abziele und begründete dies.
Matthias Lieschke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, war der einzige der 37 anwesenden Kreistagsmitglieder, der sich daraufhin zu Wort meldete und das Anliegen des Einwohnerantrages ausdrücklich unterstützte. Alle anderen Fraktionen hielten eine Diskussion offenbar für unnötig und wischten den Antrag bei der anschließenden Abstimmung kommentarlos vom Tisch. Nur die AfD-Fraktion stimmte geschlossen für die Zulassung des Antrages.
Die Initiatorin Anne Grünschneder sagte dazu: “Es ist beschämend, wie hier mit den Sorgen der Betroffenen umgegangen wird. Dennoch können wir, trotz der Ablehnung, den Antrag als Erfolg werten: Tausende Bürger haben ihre Solidarität mit den Betroffenen offen bekundet. Das kann, darf und wird auch die Kreisverwaltung im weiteren Verfahren bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht einfach ignorieren. Wir werden das genau im Auge behalten – das sind wir den Betroffenen und allen unseren Unterstützern schuldig.”
Weiterhin sei auf den (diesmal recht ausführlichen) Artikel von Marcel Duclaud von der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 27.04.2022 hingewiesen sowie auf die Beschlussvorlage D30/004/2022 der Kreisverwaltung.
Wenn auch die Stabsstelle Recht hier als Erarbeiter genannt wird und ebenfalls den Antrag der Verwaltung im Kreistag begründet hat, sei darauf hingewiesen, dass der gesamte Text von höherer Ebene verfasst wurde. Denn wie dem ebenfalls vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld abgelehnten Einwohnerantrag zu entnehmen ist (Drucksache-Nr.: BV/0495/2022) sind eins zu eins die gleichen Worttexte zu finden, nur eben auf die Zahlen auf Anhalt-Bitterfeld bzw. Wittenberg bezogen.
Warum das wichtig ist, erklärt sich im Artikel der MZ vom 28.04.2022. Hier wird den Kreistagsmitgliedern in den drei Beschlussvorlagen mitgeteilt, dass „überplanmäßige Ausgaben bei Rechtsangelegenheiten“ anstehen. Da sollte eigentlich nicht nur die Frage erlaubt sein, warum das die Stabsstelle Recht mit ihrem hoch qualifizierten Personal nicht abdecken kann bzw. warum es anscheinend häufiger Probleme mit Nachforderungen (wie nicht nur am Beispiel des Haus Melanchton in der Neustraße des Luther-Melanchthon-Gymnasiums zu sehen ist) beim zuständigen Fachdienst gibt.
Alles nur auf Lieferschwierigkeiten und Corona zu schieben – wie u.a. der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, ist etwas zu kurz gegriffen. Leider fand eine Diskussion im Kreistag nicht statt, man gibt halt mehrere 100.000 Euro dafür frei. Einfach so. Interessant.