Erneut nutzt die Mitteldeutsche Zeitung im Artikel vom 06.12.2021 das (vermeintliche) Unwissen des Bürgers aus. Der Hinweis “wieder einmal pro Woche testen lassen”, kann für den Unwissenden bedeuten, dass weitere Tests nicht möglich sind – und vielleicht dann auch noch selbst bezahlt werden müssen.

Weder hat man einen Anspruch auf nur “einmal pro Woche”, noch muss man – zumindest wenn man die Tests in den Testzentren durchführen lässt – dafür Geld bezahlen! Ausgenommen davon sind die Selbsttests zur Eigenanwendung, die es nicht nur in den Apotheken, sondern auch im Einzelhandel bzw. eher nicht mehr so reichlich und günstig zu kaufen gibt.

Nochmals zur Erläuterung: “Testungen nach § 4a können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.“ Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es nach der Corona-Testverordnung eben genau keine Begrenzung auf einen kostenlosen Test pro Woche gibt!

Lassen Sie sich also nicht in die Irre führen, denn nicht nur die MZ, sondern auch deren ehemaliger Redakteur und heutige Pressesprecher der Kreisverwaltung stehen beim Impfen “Gewehr bei Fuß”.

Nachzulesen übrigens hier:

Nur ein kostenfreier Schnelltest pro Woche?

Die Tests mit den Tests – oder warum Fragen nicht gestellt werden