Seit dem 26. Oktober 2021 ist die öffentliche Bekanntmachung zum Thema Deponie Jüdenberg auf der Seite der Wittenberger Kreisverwaltung bis Ende November zu finden. Alle betroffenen Bürger können sich damit ein Bild machen, was die Firma GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH vorhat.
In der Regel ist es bei öffentlichen Auslegungen so, dass man sich nur über Facebook, am Stammtisch und bei Mutti am Küchentisch Luft macht. Die Bürger können hier aber ihr demokratisches Recht wahrnehmen, sich vor Ort die ausgelegten Unterlagen ansehen und dies sogar online (wie die Verwaltung schreibt). Diese Chancen sollten aktiv von den Betroffenen genutzt werden!
Wer etwas erreichen möchte, darf sich nicht darauf verlassen, das es die Politik schon machen wird – Mann (oder Frau) muss schon selbst aktiv werden! Die Bürgerinitiative „Natur auf der Kippe“ hat hierbei schon gut vorgearbeitet, wie die Mitteldeutsche Zeitung im Artikel vom 30.09.2021 festgestellt hat. Ob jedoch bereits Fakten wie beim Thema Erdbeerfeld in Wittenberg geschaffen wurden, wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben. Mit dem Thema Deponie haben sich in der Vergangenheit auch die AfD Stadtratsfraktion von Oranienbaum-Wörlitz als auch die AfD Kreistagsfraktion befasst, was mehr oder weniger von der örtlichen Presse registriert wurde. Wir werden uns deshalb aber nicht abhalten lassen und uns weiter für das Wohl der Bürger einsetzen!
Einen kurzen Abriss zum „Planfeststellungsverfahren zur Deponie Jüdenberg“ veröffentlichen wir nachfolgend aus der „Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg“ vom 20.07.2021. Diese Angaben unterliegen nicht irgendwelchen datenschutzrechtlichen oder sonstigen Gründen, da sie auf der Seite der Kreisverwaltung unter dem Bürgerinfoportal öffentlich eingesehen und heruntergeladen werden können.
„Die GP Papenburg Ost GmbH beantragte auf Grundlage des § 35 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. der Deponieverordnung (DepV) die abfallrechtliche Planfeststellung einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG. Am 28.09.2016 fand hierzu der entsprechende Scoping-Termin statt. Im Rahmen dessen wurde der erforderliche Untersuchungsumfang zusammen mit Fachbehörden, der Ferropolis GmbH und der Blausee GmbH festgelegt. Durch die Stadt Gräfenhainichen wurde dieser Termin hingegen nicht wahrgenommen.
Am 31.01.2018 reichte die GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH (Vorhabenträger) einen entsprechenden Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie am Standort Jüdenberg beim Landkreises Wittenberg ein. Durch die untere Abfallbehörde (UAB) als Anhörungsbehörde wurde daraufhin die Vollständigkeitsprüfung eingeleitet und die Träger öffentlicher Belange zur fachlichen Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge dessen wurden Fachbehörden, Gemeinden, in
denen sich das Deponievorhaben voraussichtlich auswirkt und sonstige Stellen
(u.a. Ferropolis GmbH, Blausee GmbH, Träger von Infrastruktureinrichtungen)
beteiligt.
Aufgrund ergangener Nachforderungen wurde die Antragsunterlage durch den
Vorhabenträger im September 2018 in überarbeiteter Fassung bei der unteren
Abfallbehörde eingereicht, woraufhin sich eine erneute Vollständigkeitsprüfung
erforderlich machte.
Alle Nachforderungen der Beteiligten wurden dem Vorhabenträger zur Prüfung
und Vervollständigung übergeben. Hinsichtlich der Fragen zu statischen und hydrogeologischen Belangen bedient sich der Landkreis bereits eines externen
Sachverständigen. In enger Abstimmung mit diesem Ingenieurbüro für Bodenmechanik und Grundbau beurteilt die untere Abfallbehörde derzeit den durch die Vorhabenträgerin beigebrachten geotechnischen Bericht. Aktuell sind diesbezüglich Nachforderungen gestellt worden.
Die mit Bearbeitungstand April 2020 vorgelegte Ergänzung der Planunterlagen
enthielt u.a. einen grundlegend überarbeiten geotechnischen Bericht, welcher im
Ergebnis von weiteren Erkundungen des Untergrundes erstellt wurde (Nachforderung seitens des Landkreises). Dieser und die vorliegenden Planungsunterlagen wurden durch einen von Landkreise Wittenberg beauftragten externen Fachberater geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ergaben sich weitere Nachforderungen, welche dem Vorhabenträger mit Schreiben vom 12.06.2020 schriftlich mittgeteilt wurden.
Im Rahmen einer Beratung im Februar 2021 wurde das bereits für August 2020
geplante Fachgespräch vereinbart. Dieses fand am 08.03.2021 statt. Im Rahmen
des Gespräches konnten diverse Punkte in Bezug auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geklärt werden.
Am 11.05.2021 wurde beim Landkreis Wittenberg ein Leseexemplar der gemäß
Fachgespräch ergänzten Antragsunterlagen durch den Planer upi Stendal eingereicht. Nach dessen Prüfung ergaben sich seitens der UAB noch einige Hinweise zu diesen Unterlagen, welche mit Schreiben vom 22.06.2021 an den Vorhabenträger übermittelt wurden. Grundsätzlich beabsichtigt der Landkreis Wittenberg mit Eingang der entsprechenden Exemplare der Antragsunterlagen diese für vollständig zu erklären, und damit das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen.
Eine erste organisatorische Abstimmung mit dem Planer upi zu den weiteren Verfahrensschritten fand inzwischen statt. Demnach sollen die Prüfexemplare der
Antragsunterlagen bis Mitte August 2021 eingereicht werden. Der entsprechende
Verteilschlüssel zum Umfang der Antragsexemplare wurde dem Antragsteller mit
Schreiben vom 22.06.2021 bereits mitgeteilt.
Seitens der UAB wurden erste Abstimmungen mit der Stadt Gräfenhainichen zur
Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen getroffen. Diese werden
bedingt durch die Corona-Pandemie weiterhin unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes – PlanSiG erfolgen.“
Sollten diese Unterlagen nicht mehr unter den angegebenen Links zu finden sein, kann man sich nachfolgend in diese Thematik einlesen. Wir stellen die Dokumente am Textende zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die Deponie Jüdenberg können Sie nun auch die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenden Stadträte Margret Wendt und Nadine Koppehel kontaktieren. Natürlich steht auch Matthias Lieschke (MdL) als Fraktionsvorsitzender der AfD Kreistagsfraktion zur Verfügung!