Die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung als auch die Schulleiter aus dem Landkreis sollten hier endlich zur Kenntnis nehmen, dass Maßnahmen wie Masken, Abstand und Tests wissenschaftlich nicht belegt sind! 

https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

Insbesondere die drei Wittenberger Erfüllungsgehilfen von Merkel, Wieler und Drosten müssen sich ihrer Verantwortung stellen. Wenn noch vor einigen Wochen Kinder keine Risikogruppe waren, warum müssen ab Montag flächendeckend Schnelltests eingeführt werden?

Sollten Ihre Kinder durch die Schulen angewiesen werden, Tests über sich ergehen zu lassen, um am Unterricht teilnehmen zu können, kann dies unter Umständen eine Anzeige nach § 240 StGB auf Nötigung für die Schulleitung nach sich ziehen. Zumal dadurch auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch die Schnelltests in den Schulen verletzt wird. Erfolgsaussichten allerdings ungewiss. 

Das Urteil erfolgte zwar im Freistaat Thüringen, jedoch dürften sich auch in Sachsen-Anhalt bestimmte Muster in den Coronaverordnungen wiederfinden, die nicht nur durch die Klage der AfD-Fraktion beim Landesverfassungsgericht gegen mehrere Landesverordnungen greifen könnten. Dazu bedarf es aber mutiger Bürger und Rechtsanwälte, die sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen! Streiten wir zusammen, anstatt gegeneinander! 

Im Nachgang das Urteil von 178 Seiten (!) zum Einlesen, personenbezogene Daten wurden natürlich gelöscht. 

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