Die Allgemeinverfügungen des Landkreises und die Presse …

Wie mittlerweile durch MZ-Presse und durch eigenen Internetauftritt der Wittenberger Kreisverwaltung bekannt ist, besteht seit dem 11. Dezember nicht nur eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNS), sondern auch seit dem 15. Dezember eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Zeitraum von 21.00 Uhr und 05.00 Uhr.

Wie das bei den Allgemeinverfügungen des Landkreises so ist, wurden nicht nur am 11. Dezember, sondern auch am 15. Dezember elementare Grundsätze des Verwaltungshandelns außer acht gelassen. Anscheinend hat man sogar innerhalb des eigenen Hauses vergessen, nicht nur seinen direkten Dunstkreis einzubinden, sondern auch andere Fachbereiche? Von einer rechtzeitigen Information an die Städte im Landkreis ganz zu schweigen.
Wie sonst erklärt es sich, dass erst gute drei Tage nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung die Jagd als Tätigkeit zur Gefahrenabwehr in die Ausnahmen zur Ausgangsbeschränkung aufgenommen wurde? Hier weiß anscheinend die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht!

Einigen Mitarbeitern ist dies wenigstens noch aufgefallen, vielen Dank dafür. Warum jedoch die Verwaltung mehr als drei Tage benötigt, um diesen Hinweis auf die Internetseite zu stellen, noch dazu unter den Informationen zum Coronavirus diesen Hinweis fast eher zu verstecken, bleibt wohl das Geheimnis der Verantwortlichen.
Es wäre ja noch verständlich, wenn die Leitung für den Gesundheitsschutz dies alleine verzapft hätte, schließlich sind Ärzte trotz des langen Studiums und ihrer wichtigen Tätigkeit nicht unbedingt Verwaltungsfachleute. Jedoch kann man von der Kreisverwaltung erwarten, dass Rechtsberater und Verwaltungsfachwirte mit in die Erstellung von Verfügungen eingebunden werden – was offensichtlich bei beiden Allgemeinverfügungen nicht der Fall war.
Denn sonst wäre auch bei der Allgemeinverfügung vom 11. Dezember bereits aufgefallen, dass das Tragen eines MNS in und auf Kraftfahrzeugen, Fahrrädern usw. sowie auf Feldern, Wiesen und Wäldern offensichtlicher Unsinn ist. Mit durchdachten Verfügungen hätte die Wittenberger Kreisverwaltung die Lächerlichkeit nicht mehr auf ihrer Seite!

Wie werden eigentlich diejenigen Bürger über diese beiden elementar wichtigen Verfügungen informiert, die kein Internet, Facebook und auch keine Zeitung nutzen? Früher gab es mal ein Sonderamtsblatt, ist wohl heute nicht mehr nötig? Auch der oben genannte Kreis hat Anspruch auf Informationen oder soll vielleicht genau diese Gruppe abkassiert werden?

Zu guter Letzt sei noch angemerkt, dass die letzte Allgemeinverfügung auf die 8. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt abstellt – diese ist aber mit § 17 Absatz 1 der 9. SARS-CoV–2 EindV außer Kraft getreten.

All diese Ungereimtheiten und Widersprüche hätte die MZ erfragen können, stattdessen bildet man den rechtsfehlerhaften Unsinn nur mit ab.

„Wenn du die Zeitung nicht liest, bist du uninformiert und wenn du sie liest bist du desinformiert.“ – Mark Twain

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