NACH DER HAFTENTLASSUNG DES DRINGEND TATVERDÄCHTIGEN IM COTTBUSER MORD-PROZESS: DEMONSTRATION AM 5. JULI IN COTTBUS
Am 9. Dezember 2016 wurde Gerda K. von ihrem Bruder in ihrer Wohnung an der Cottbuser Inselstraße tot aufgefunden. Gefesselt lag die 82-Jährige auf dem Boden, die Plastiktüte hatte sie noch über dem Kopf. Die Wohnung war durchwühlt, sämtliche Schubladen aufgerissen, Bargeld und Wertgegenstände waren weg.
Knapp drei Monate suchte die Polizei nach dem mutmaßlichen Täter. Ein zur Tatzeit 17-jähriger Syrer soll die Rentnerin in ihrer Wohnung getötet haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler kam der Tatverdächtige 2015 in Begleitung eines Vormundes nach Deutschland.
Bis heute ist nicht absehbar, wann es zu einem Urteil kommen wird. Nun hat die Cottbuser Jugendkammer trotz weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht entschieden, dass die Untersuchungshaft wegen der langen Verfahrensdauer unverhältnismäßig sei.
Wir sind fassungslos und rufen erneut zur Demonstration in Cottbus auf. Los geht’s am Freitag, dem 5 Juli 2019, um 18:30 Uhr am Gerichtsplatz in Cottbus.
Unsere Heimat geben wir nicht auf!
Dr. Christoph Berndt dazu:
„COTTBUS, WITTENBERG, KÖTHEN, CHEMNITZ: OPFER ZWEITER KLASSE?
Die Haftentlassung des dringend tatverdächtigen Syrers im Mordfall der Cottbuser Rentnerin Gerda K. folgt einem Muster.
COTTBUS
Am 9. Dezember 2016 wurde Gerda K. von ihrem Bruder in ihrer Wohnung an der Cottbuser Inselstraße tot aufgefunden. Gefesselt lag die 82-Jährige auf dem Boden, die Plastiktüte hatte sie noch über dem Kopf. Die Wohnung war durchwühlt, sämtliche Schubladen aufgerissen, Bargeld und Wertgegenstände waren weg.
Knapp drei Monate suchte die Polizei nach dem mutmaßlichen Täter. Ein zur Tatzeit 17-jähriger Syrer soll die Rentnerin in ihrer Wohnung getötet haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler kam der Tatverdächtige 2015 in Begleitung eines Vormundes nach Deutschland.
Bis heute ist nicht absehbar, wann es zu einem Urteil kommen wird. Nun hat die Cottbuser Jugendstrafkammer trotz weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht entschieden, dass die Untersuchungshaft wegen der langen Verfahrensdauer unverhältnismäßig sei.
WITTENBERG
Mittlerweile liegt der tödliche Angriff auf Marcus fast zwei Jahre zurück. Im September 2017 kam es in Wittenberg zu einer Auseinandersetzung, bei der Marcus seinen schweren Verletzungen erlag. Seitdem kämpft Karsten Hempel, der Vater des getöteten, unermüdlich gegen die Mühlen der Justiz.
Sechs Anträge auf Altersfeststellung hatte Karsten Hempel als Nebenkläger durch seinen Anwalt stellen lassen. Alle wurden abgelehnt. Nun kommen dem Gericht kurz vor Prozessbeginn Zweifel, ob der angeklagte Sabri H. zur Tatzeit älter als 17 Jahre war. Der Prozessbeginn wurde ausgesetzt und droht sich um weitere Monate verschieben. Ein Umstand, der sich strafmildernd für den Angeklagten auswirken wird.
KÖTHEN
Rund acht Monate nach dem Tod von Markus B. hatte das Landgericht Dessau-Roßlau zwei Afghanen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Bei dem Versuch einen Streit zu schlichten sollen die beiden Angeklagten Markus B. angegriffen haben. Kurz darauf verstarb er. Laut Rechtsmedizin an einem Herzinfarkt.
Der 17-jährige Ezatullah M. wurde zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der 19-jährige Hedajatullah H. zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Er sollte bereits vor der tödlichen Auseinandersetzung wegen begangener Straftaten abgeschoben werden.
An die Familie des getöteten richtete die Richterin die Worte: „Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen.“
CHEMNITZ
Nur mühsam kommt der Prozess zur tödlichen Messer-Attacke auf dem Stadtfest im August 2018 in Chemnitz voran. Dem Angeklagten 23-jährigen Syrer Alaa S. wird vorgeworfen, für den Tod von Daniel H. mitverantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat Alaa S. unter anderem des gemeinschaftlichen Totschlags und der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Der mutmaßliche Haupttäter, der 23 Jahre alte irakische Asylbewerber Farhad A., ist nach wie vor auf der Flucht und wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Beide sollen in der Tatnacht Daniel H. erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt haben.
Nach der Tat und den darauf folgenden Protesten sprachen Bundeskanzlerin Merkel und ihr Regierungssprecher von „Hetzjagden“ auf Migranten. Es folgte eine monatelange Medienkampagne gegen die Bürger in Chemnitz und Sachsen. In einer Regierungsanfrage der AfD-Bundestagsfraktion musste die Regierung Merkel im März 2019 eingestehen, dass sie zu angeblichen Hetzjagden in Chemnitz keine eigenen Erkenntnisse hat. Vielmehr hätte sie auf ein Video des Twitter-Kanal „Antifa Zeckenbiss“ abgestellt. Die Medien schweigen bis heute dazu.“