https://www.metropolico.org/2016/02/17/afd-erstattet-anzeige-gegen-spd-ortsvereinsvorsitzenden/

Auch im Landkreis Wittenberg haben wir mittlerweile mit Plakatzerstörungen an mindestens sechs Standorten zu tun. Eine Anzeige bei der Polizei wurde am 17.02.2016 unter dem Aktenzeichen 1/1417/2016 für den Bereich Annaburg und Jessen eingereicht. Das ist also der Wahlkampf der Demokraten?

Für alle diejenigen, die es noch nicht begriffen haben, sei auf das Strafgesetzbuch (StGB) verwiesen:

§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei    Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

2016-02-16 12.25.04

 

2016-02-16 12.27.46