Zahlungen von „Altersgrundsicherung an ukrainische Flüchtlinge“ – wo leben wir eigentlich?
Wie man der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung ganz aktuell aus dem Salzlandkreis entnehmen kann, „muss Altersgrundsicherung an ukrainische Flüchtlinge ab 57 Jahren“ ausgezahlt werden. Dies sei zwar kein Rentenanspruch (denn diese „Flüchtlinge“ haben weder in die hiesige Rentenkasse eingezahlt noch sonst irgendwelche Pflichteinzahlungen wie der deutsche Bürger geleistet), dennoch hat man Anspruch „auf Leistungen…