Grundsteuerreform und Hauptsatzung – Weichenstellung für die Zukunft im Finanzausschuss des Jessener Stadtrates

In dieser Abhandlung soll es nicht nur um die beiden genannten Themen Grundsteuerreform und Hauptsatzung gehen, auch auf die Zusammenarbeit im Finanzausschuss soll mit diesem Artikel eingegangen werden. 

Eigentlich wäre dies eine Aufgabe der Presse gewesen, jedoch können wir erneut feststellen, dass Frank Grommisch von der Jessener MZ-Redaktion im Artikel vom 01.11.2024 nicht gewillt war (oder nicht durfte?) dies den Lesern mitzuteilen. Wozu kaufen sich die Bürger eigentlich noch die Mitteldeutsche Zeitung, wenn sie von relevanten Informationen ausgeschlossen werden? 

Patrick Peschl hat dies für die Jessener Fraktion AfD/Freydank zu Text gebracht und einige Schwerpunkte herausgearbeitet. Hut ab für dieses Engagement – was den anderen Stadtratsfraktionen gern als Vorbild dienen kann und bereits für Coswig, Bad Schmiedeberg und Zahna-Elster erfolgreich umgesetzt wird.


Neben der kontroversen Grundsteuerreform stand die neue Hauptsatzung der Stadt auf der Tagesordnung. Beide Punkte sorgten für intensive Diskussionen und eine klare Positionsfindung. Die Entscheidungen, die hierbei getroffen wurden, haben weitreichende Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger von Jessen.

Grundsteuerreform: Massive Belastungen für viele Bürger erwartet
Die Stadtverwaltung legte Rechenbeispiele vor, um die drastischen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Bürger anschaulich darzustellen. Insbesondere Eigentümer moderner Häuser und unbebauter Grundstücke werden mit teils massiv erhöhten Steuerforderungen konfrontiert sein, die das bisherige Niveau um ein Vielfaches übersteigen könnten. Die Reform wird damit nicht nur die Verteilung der Steuerlast in Jessen ändern, sondern für viele Bürger eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen.

Hintergrund zur Grundsteuerreform und historische Ungerechtigkeiten
Die Reform der Grundsteuer war unumgänglich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Bewertungsmethoden für verfassungswidrig erklärt hatte. Jahrzehntelang beruhten die Steuergrundlagen auf Einheitswerten von 1964 in den alten und von 1935 in den neuen Bundesländern – eine Praxis, die zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Eigentümer in Ost und West zahlten unterschiedlich hohe Steuern, unabhängig vom tatsächlichen Wert ihrer Immobilien und Grundstücke.
Mit der Reform will der Gesetzgeber eine marktnähere und „gerechtere“ Verteilung der Steuerlast erreichen. Sachsen-Anhalt entschied sich dabei für das „Bundesmodell“, das aktuelle Faktoren wie Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen, Baujahr und Nutzungsart berücksichtigt. Doch während das neue Modell für einige Eigentümer zu einer Entlastung führen könnte, trifft es andere hart und wird ihnen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen aufbürden.

Typische Beispiele aus Jessen: Die Verlierer und Gewinner der Reform
Neben den allgemeinen Rechenbeispielen, die die Stadtverwaltung präsentierte, lassen sich in Jessen typische Fallbeispiele finden, die das Ausmaß der Belastungen verdeutlichen:

• Älteres Haus auf großem Grundstück im ländlichen Raum: Ein älteres Einfamilienhaus, gebaut etwa in den 1950er Jahren und gelegen auf einem großen Grundstück im ländlichen Bereich von Jessen, könnte dank der Reform steuerlich entlastet werden. Da das alte Baujahr und die niedrigen Bodenrichtwerte im ländlichen Raum die Steuerlast verringern, werden solche Immobilien eher moderat besteuert. Hier können sich viele Bürger Hoffnung auf eine finanzielle Entlastung machen.

• Neues Haus auf kleinem Grundstück in der Stadt: Für ein modernes Einfamilienhaus, das in den letzten Jahren auf einem kleineren Grundstück im Stadtbereich von Jessen errichtet wurde, sieht es hingegen düster aus. Der hohe Bodenrichtwert und das „wertigere“ Neubauobjekt führen zu einer erheblichen Steigerung der Steuerlast. Eigentümer solcher Immobilien werden unweigerlich eine Steuerlast schultern müssen, die teilweise das bisherige Niveau um ein Vielfaches übersteigt. Die Reform könnte diese Familien und Haushalte finanziell stark unter Druck setzen.

• Unbebaute Grundstücke: Die größte finanzielle Belastung wird wohl jene treffen, die baureife, aber unbebaute Grundstücke in städtischen Gebieten besitzen. Diese Grundstücke werden nun durch die hohen Bodenrichtwerte unverhältnismäßig stark besteuert, obwohl die Eigentümer bislang oft keine oder nur geringe Steuerlasten kannten. Diese Reform trifft Besitzer unbebauter Grundstücke wie ein Schlag – sie stehen vor einer massiven Steuerlast, ohne dass sie von einer baulichen Nutzung profitieren können.

Diese Beispiele zeigen deutlich: Die Reform wird ältere Häuser im ländlichen Raum tendenziell entlasten, während neuere Immobilien auf städtischen Grundstücken und unbebaute Flächen die volle Härte der neuen Bewertungsgrundlagen spüren werden. Die neue Verteilung bringt eine radikale Umwälzung mit sich und wird viele Eigentümer mit Steuerforderungen konfrontieren, die weit über das bisherige Maß hinausgehen.

Persönliche Stellungnahme
Ich sehe die Bewertung von Wohnhäusern im Rahmen der Grundsteuerreform als zutiefst ungerecht und völlig unangemessen an. Die Bodenrichtwerte und die allgemeine Nutzung eines Grundstücks als Bewertungsgrundlage sind für mich nachvollziehbar und akzeptabel – doch dass die Regierung zusätzlich bei der bebauten Wohnfläche der Bürger zulangt, halte ich für einen unverhohlenen Zugriff auf persönliches Eigentum.

Ein Haus ist mehr als eine Immobilie. Es ist das Zuhause, das man sich nach eigenen Vorstellungen und mit hart verdientem Geld geschaffen hat. Bereits beim Bau wurde das Einkommen, das dafür aufgewendet wurde, versteuert; es fielen hohe Umsatzsteuern auf Baumaterialien und Lohnsteuern für die Handwerker an. Auch Bauämter und Architekten mussten bezahlt werden – all dies, um den eigenen Lebensraum zu verwirklichen. Doch nun reicht das offenbar nicht aus: Die Regierung sieht in diesen privaten Investitionen eine weitere Möglichkeit, den Bürger finanziell zu belasten.

Was völlig ignoriert wird, ist die Tatsache, dass ein Haus nicht nur einmal gebaut und dann „besessen“ wird, sondern über die Jahre fortlaufend Investitionen erfordert. Dächer müssen erneuert, Heizungen ausgetauscht und Isolierungen verbessert werden, um das Gebäude instand zu halten und heutigen Standards anzupassen. All diese Ausgaben werden aus bereits versteuertem Einkommen bestritten und stellen für die Eigentümer eine erhebliche Belastung dar. Doch anstatt diesen Aufwand zu würdigen, wird die Tatsache, dass jemand sein Haus pflegt und in Stand hält, nun als weiterer Grund gesehen, ihm zusätzliche Steuern aufzubürden.

Für mich grenzt dies an eine schleichende Enteignung. Es ist, als ob der Staat anfangen würde, Bürger für den Besitz eines modernen Autos zur Kasse zu bitten, nur weil es einen gewissen Marktwert hat und regelmäßig gewartet wird. Würde man das Eigentum an den eigenen vier Wänden wirklich fair bewerten, müsste man auch den laufenden Aufwand und die bereits gezahlten Abgaben berücksichtigen, anstatt die Bürger noch weiter zu belasten.

Dieser Ansatz, aus dem Zuhause, das sich jemand mühsam erarbeitet und erhalten hat, noch mehr Profit herauszuholen, verfehlt jegliche Maßstäbe von Fairness und Gerechtigkeit. Für mich gleicht dies einem verdeckten Raubzug gegen die Bürger.

Eingeschränkte Einflussmöglichkeiten für Stadtverwaltung und Stadtrat
Die Stadtverwaltung und der Stadtrat der Stadt Jessen haben nur begrenzte Möglichkeiten, in die Bewertung der Grundstücke einzugreifen, da die Finanzämter die neuen Werte festlegen. Es kann lediglich der Grundsteuerhebesatz angepasst werden, der die endgültige Steuerhöhe beeinflusst. Um die Belastungen für die Bürger so moderat wie möglich zu halten, entschied sich die Stadtverwaltung dafür, den Hebesatz so zu wählen, dass die Gesamteinnahmen der Stadt stabil bleiben und die Reform keine zusätzlichen kommunalen Einnahmen generiert. Dennoch bleibt die Steuerlast für viele Bürger auf einem deutlich höheren Niveau als zuvor.
Der Entwurf zur neuen Grundsteuersatzung wurde im Finanzausschuss einstimmig angenommen und wird nun im Hauptausschuss weiter behandelt. Nach der abschließenden Beratung im Stadtrat soll die Satzung endgültig verabschiedet werden.

Neue Hauptsatzung: Breite Zustimmung für AfD/Freydank-Vorschläge
Ein weiterer zentraler Punkt der Sitzung war die Verhandlung zur neuen Hauptsatzung. In dieser zweiten Verhandlungsrunde, die nach Rücküberweisung in die Ausschüsse erneut auf der Tagesordnung stand, waren alle Fraktionen aufgefordert, ihre Vorschläge einzureichen. Ziel war es, eine fundierte und umsetzbare Hauptsatzung für Jessen zu erarbeiten.

Die Fraktionen AfD/Freydank und Wir für hier/FDP/Wegener reichten ein nahezu identisches, umfassendes Paket an Vorschlägen ein, das mit viel Arbeit und Sorgfalt ausgearbeitet wurde. Die Vorschläge waren klar strukturiert, gut durchdacht und inhaltlich tiefgehend – ein Ansatz, der von Beginn an zeigte, dass diese Fraktionen sich intensiv mit den Themen auseinandergesetzt haben und eine fundierte Lösung anstrebten. Diese starke inhaltliche Übereinstimmung ließ erkennen, dass eine Gegnerschaft zu diesen gut vorbereiteten Vorschlägen wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Dies mag auch die übrigen Fraktionen dazu bewegt haben, ihre Positionen zu überdenken und teilweise aufzugeben, um zu einem gemeinschaftlichen Ergebnis zu gelangen.

Erstaunlich hingegen war das Verhalten der CDU-Fraktion. Obwohl eigene Vorschläge zur Hauptsatzung ausblieben, äußerte sich ein Mitglied der CDU-Fraktion im Vorfeld mehrfach kritisch und teils abwertend über die Ausschusstätigkeit. So wurde etwa behauptet, dass die Ausschusstätigkeit und der Einsatz der Stadträte einem „Misstrauensvotum“ gegen den Bürgermeister gleichkämen – ein Vorwurf, den ich persönlich als frech und anmaßend empfinde. Die Aufgabe der Ausschüsse ist eine zentrale Funktion, die uns direkt vom Wähler übertragen wurde und die wir im Interesse der Bürger und der Transparenz gewissenhaft ausüben. Es ist die Pflicht jedes Stadtrates, die Kontrolle und Überprüfung der Verwaltungstätigkeiten ernst zu nehmen, gerade wenn es um das Gemeinwohl geht.

An dieser Stelle sei auch betont, dass alle Stadträte und Ausschussmitglieder diese verantwortungsvolle Aufgabe ehrenamtlich und in ihrer Freizeit erfüllen – neben Beruf und Familie. Die fehlende Anerkennung und der Angriff auf die Arbeit der Ausschüsse durch die CDU ist nicht nur befremdlich, sondern zeugt von einem mangelnden Respekt gegenüber dem Engagement und der Zeit, die die ehrenamtlich tätigen Mitglieder investieren.

Nach eingehender Diskussion und Bewertung der Änderungsvorschläge zeigte sich im Finanzausschuss breite Zustimmung zu den Forderungen der Fraktionen AfD/Freydank und Wir für hier/FDP/Wegener. Erfreulicherweise konnten die Stadtverwaltung und der Bürgermeister daraufhin von ihrem Vorschlag, die Wertgrenzen für einzelne Verwaltungsakte zu erhöhen, absehen – eine Maßnahme, die die Kontrollmöglichkeiten des Stadtrats stark eingeschränkt hätte. Die neu erarbeitete Fassung der Hauptsatzung wurde schließlich einstimmig angenommen.

Dieser Entwurf wird nun im Hauptausschuss weiterverhandelt und soll in der nächsten Stadtratssitzung zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt werden.

Patrick Peschl für die Jessener Fraktion AfD/Freydank


Wer kommunalpolitisch beim Bürger punkten möchte, sollte sich nicht nur auf die Berichterstattung der Presse verlassen – die Fraktionen müssen selbst aktiv werden!

Dazu gehört nicht nur eine entsprechende Vorbereitung auf die Tagesordnung sondern auch eine aktive Öffentlichkeitsdarstellung über Text- als auch Bild/Grafikformate. Informationsstände auf den Märkten im Landkreis sollten ebenfalls machbar sein und auch nach den Wahlen genutzt werden, schließlich ist die AfD doch DIE Alternative zu den Kartellparteien, oder?

Maik Bialek für den AfD-Kreisverband Wittenberg

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